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Alt 27.10.2011, 18:32 #61
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Zitat:
Zitat von Macl Beitrag anzeigen
Scheint wohl überall anders zusein! mein tüver hat gesagt, die tiefe ist sche...egal hauptsache es schleift nix kennzeichen und scheinwerferaustrittskannte beträgt die mindest höhe, kz min 300mm und sw 520mm vom boden gemessen..(soweit ich das noch im kopf habe. somit stand einer eintragung nix im wege... Im fzs ist bei mir auch keine genaue höhe eingetragen!
Das wiederrum ist auch nicht korrekt, die Tiefe kann nicht egal seien, du musst ne Bodenfreiheit einhalten, Scheinwerferaustrittskante ist auch ein Maß das eingehalten werden muss... wenn man die Höhe zu sehr verändert, sollte man nicht vergessen, das sich dann auch die Achse neu vermessen werden sollte...

mfg
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Alt 27.10.2011, 18:41 #62
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bei uns in österreich gilt ja die 11 cm regel!
somit musst du wenn du ein gewinde hast immer max auf 11 cm gehen!
in gewissen bundesländern muss man eine abrissschraube haben!
in meinen wird einfach das restgewinde und kontrollmasse eingetragen! bei mir sind es blinker vo/hi, lichaustrittskante vo/hi

sollte sich jetzt das fahrwerk altersbedingt setzen stimmen ja die kontrollmaße nicht mehr ABER das restgewinde!
sollte dies auch nicht stimmen wissen sie eben das du dran gedreht hast
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djskapz (27.10.2011)
Alt 27.10.2011, 21:19 #63
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Zitat:
Zitat von Macl Beitrag anzeigen
Scheint wohl überall anders zusein! mein tüver hat gesagt, die tiefe ist sche...egal hauptsache es schleift nix kennzeichen und scheinwerferaustrittskannte beträgt die mindest höhe, kz min 300mm und sw 520mm vom boden gemessen..(soweit ich das noch im kopf habe. somit stand einer eintragung nix im wege... Im fzs ist bei mir auch keine genaue höhe eingetragen!
Zitat:
Zitat von marko1983 Beitrag anzeigen
Das wiederrum ist auch nicht korrekt, die Tiefe kann nicht egal seien, du musst ne Bodenfreiheit einhalten, Scheinwerferaustrittskante ist auch ein Maß das eingehalten werden muss... wenn man die Höhe zu sehr verändert, sollte man nicht vergessen, das sich dann auch die Achse neu vermessen werden sollte...

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Es gab aber keine mindest höhe vorgeschrieben! Nur die dinge die ich aufgezählt habe! Also beleuchtung und kennzeichen höhe sind einzuhalten! Natürlich sollte das fahrzeug kein verkehrshindernis sein, aber was fahrbar ist oder nicht beurteilt jeder anders

edit: was meinst mit achse einstellen? sicherlich sollte immer spur sturz spurdifferenzwinkel vorlauf nachlauf und weiß der geier noch eingestellt werden, nach arbeiten und veränderungen am fahrwerk auch der bkv an der hinterachse aber das sollte jedem klar sein

Geändert von Macl (27.10.2011 um 21:24 Uhr)
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Alt 27.10.2011, 21:41 #64
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Zitat:
Zitat von Macl Beitrag anzeigen
Es gab aber keine mindest höhe vorgeschrieben! Nur die dinge die ich aufgezählt habe! Also beleuchtung und kennzeichen höhe sind einzuhalten! Natürlich sollte das fahrzeug kein verkehrshindernis sein, aber was fahrbar ist oder nicht beurteilt jeder anders

edit: was meinst mit achse einstellen? sicherlich sollte immer spur sturz spurdifferenzwinkel vorlauf nachlauf und weiß der geier noch eingestellt werden, nach arbeiten und veränderungen am fahrwerk auch der bkv an der hinterachse aber das sollte jedem klar sein
Ja ich meinte das bezogen auf das nachträgliche verstellen des Fahrwerks...

Ja Kennzeicheunterkante 200mm und bei Scheinwerfern tiefster Punkt der Spiegelkante 500mm... die Prüfer halten sich meistens an die 110mm Regel... Tiefer gelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer, vollen Kraftstofftanks, müssen ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig berührungslos überfahren können. (Quelle Empfehlung „VdTÜV Merkblatt 751)

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Alt 27.10.2011, 22:14 #65
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Geht beim AEX gar nicht bei ner 60er Tieferlegung.
Da ist das Hosenrohr im Weg!
Wie ist denn nun da der Verbleib?
Dachte die Höhe gilt für Tragende Teile!

GTÜ Prüfer meinte mit 35mm Vogtlandfedern das geht so grad noch weils
Hosenrohr an der 9cm Kante der Grube geschliffen hat!
Mit 16"!

Geändert von chris rock (27.10.2011 um 22:17 Uhr)
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Alt 24.08.2014, 13:48 #66
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Wenn man es um 1-2cm Verstellt und dann neu Eintragen lasst zahlt man dann die übliche Tüvgebühr von um die 45€ oder?
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Alt 24.08.2014, 15:23 #67
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Zitat:
Zitat von vwcult33 Beitrag anzeigen
Wenn man es um 1-2cm Verstellt und dann neu Eintragen lasst zahlt man dann die übliche Tüvgebühr von um die 45€ oder?
Wenn sonst alles andere am Auto was Fahrwerk7Felgen/Reifen/Spurplatten/Lenkrad, also alles was sich gegenseitig beeinflusst, original ist, zahlst du eine normale Änderungsabnahme nach §19 die 45€ +- kommen da hin.

Hast du irgendwas von den oben erwähnten Teilen auch im Vergleich zum Serienzustand verändert, zahlst du eine Einzelabnahme nach §21, die wird teurer.
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Alt 24.08.2014, 15:30 #68
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Ist regional unterschiedlich; der ein oder andere TÜVer nimmt dafür gerne mal mehr, da er die anderen Teile (falls verbaut) wie Rad/Reifen und Spurplatten oder Lenkrad ebenfalls erneut prüfen will; ob man diesbezüglich nichts verändert hat. Aber bei 1-2cm würde ich nicht extra neu abnehmen lassen; das liegt noch im Ermessen der Polizei, da man immernoch damit argumentieren kann, dass z.B. zum Zeitpunkt der Eintragung der Tank voll war oder Federn sich nochmal gesetzt haben nach dem Einfahren.

Was ich versuchen würde, wenn die Eintragung noch nicht zu lange zurückliegt, nochmal zum gleichen TÜVer zu fahren und korrigieren zu lassen. Sollte eigentlich kostenfrei machbar sein oder nur eine geringe Gebühr kosten,.
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Alt 25.08.2014, 08:15 #69
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Zitat:
Zitat von vwcult33 Beitrag anzeigen
Wenn man es um 1-2cm Verstellt und dann neu Eintragen lasst zahlt man dann die übliche Tüvgebühr von um die 45€ oder?
Wieso sollte man nach einer Verstellung zum TÜV?

Dafür ist es ein Gewindefahrwerk mit Einstellbereich gemäß TÜV und Gutachten... -.-
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Alt 25.08.2014, 13:11 #70
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Zitat:
Zitat von Amazing Beitrag anzeigen
Wieso sollte man nach einer Verstellung zum TÜV?

Dafür ist es ein Gewindefahrwerk mit Einstellbereich gemäß TÜV und Gutachten... -.-
Mit einem Gewindefahrwerk kannst du trotzdem nicht einfach hoch und runter drehen, wie du lustig bist!

Hoch wird sicher niemand was sagen, aber tiefer muss neu geprüft werden, z.B. im Hinsicht der Freigängigkeit, vor allem wenn dann auch noch andere Rad-Reifen-Kombinationen montiert sind.

Gewindefahrwerk ist kein Freifahrtsschein, um munter im Tüv-Bereich zu drehen.

Wenn dem so wäre, dann wäre eine Abnahme, wenn man sich im TÜV-Bereich befindet, absolut hinfällig




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Alt 25.08.2014, 15:02 #71
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Zitat:
Zitat von Mortiferus Beitrag anzeigen
Wenn dem so wäre, dann wäre eine Abnahme, wenn man sich im TÜV-Bereich befindet, absolut hinfällig
Wenn bereits geprüfte Rad/Reifen Kombis verbaut sind ist das durchaus zulässig, genau DESWEGEN gibt es den TÜV Bereich.

Wozu sonst ein Gewinde, das nimmt dieser Art des Fahrwerks jegliche Daseinsberechtigung, wenn ich wegen jedem mm ( egal ob hoch oder tief ) zur Abnahme müsste.

Bei Sonderkombinationen mit zB 17Zoll Felgen mag es was anderes sein, oder wenn ich ausserhalb des geprüften ( geprüften ) Bereichs drehe aber alles andere ist überbewertet. Darüber hatte ich im Übrigen auch schon Gespräche mit der Dekra HST geführt, u.A. mit dem Prüfer für meinen Golf ( Vollabnahme ).
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Alt 25.08.2014, 15:12 #72
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Zitat:
Zitat von Amazing Beitrag anzeigen
Wenn bereits geprüfte Rad/Reifen Kombis verbaut sind ist das durchaus zulässig, genau DESWEGEN gibt es den TÜV Bereich.

Wozu sonst ein Gewinde, das nimmt dieser Art des Fahrwerks jegliche Daseinsberechtigung, wenn ich wegen jedem mm ( egal ob hoch oder tief ) zur Abnahme müsste.

Bei Sonderkombinationen mit zB 17Zoll Felgen mag es was anderes sein, oder wenn ich ausserhalb des geprüften ( geprüften ) Bereichs drehe aber alles andere ist überbewertet. Darüber hatte ich im Übrigen auch schon Gespräche mit der Dekra HST geführt, u.A. mit dem Prüfer für meinen Golf ( Vollabnahme ).
Ich kenne das auch nur so, dass jede Verstellung neu eingetragen werden muss, weil es ja in dem Bereich so abgenommen worden ist, wie es eingestellt worden ist.
Ein Gewinde hat für mich nur den Vorteil, dass ich die Tiefe, bzw. Höhe selber einstellen kann, wie ich es gerne haben möchte als gegenüber einen anderen Fahrwerk ohne Verstellung.
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Alt 25.08.2014, 15:30 #73
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Schlauerweise lässt man es sich also so tief wie es geht einfach eintragen um dann nur noch nach oben korrigieren zu müssen. Dann kannst du munter im TÜV-Bereich drehen.... aber davon reden wir hier sicherlich nicht, denn der sieht ja bei den meisten Fahrwerken eh noch nach Serienhöhe aus.
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Alt 25.08.2014, 22:45 #74
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Also 1-2cm machen kaum was aus, das habe ich auch schon wo anders gelesen.
Jedoch kommt es auch immer auf denn Poliziesten an.
Am Wörthersee wird das Strenger gesehn, Kennzeichenabnahme etc.

Man sollte natürlich mit der Tiefsten Stellung zum Tüv fahren und die Eintragen lassen.
Jedoch hatte ich leider nicht die möglichkeit mein Fahrwerk vor dem Tüv Termin Gängig und tiefer zu drehn.

Habe auch schon einen Polizist auf ner Tuningmesse gefragt der meinte auch höher ist kein Problem bloß Tiefer darf es nicht sein.

Es wird hat leider immer ein Kontrollmaß eingetragen und das wohl nicht umsonst.

Mir wäre es auch lieber wenn sie nur ein Verstellbereich eintragen.

Eigentlich wird ja bei jeder höhe, das fahrwerk Voll belastet beim Tüv (Eingefedert) Also sollte das rein Sicherheitstechnisch auch kein Problem sein.


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