Das stimmt so nicht. Eine ABE ist eine ALLGEMEINE Freigabe des Teils an bestimmten Fahrzeugen. Sie besagt also, dass man dieses Teil an den aufgeführten Fahrzeugen eingetragen bekommen WÜRDE! Eine ABE ersetzt keine TÜV/Dekra-Eintragung des Fahrzeugteils. Du brauchst also zB für dein Fahrwerk nicht nur eine allgemeine Betriebserlaubnis, sondern eine spezielle Eintragung für dein Auto.
Eine Tieferlegung musst du immer eintragen lassen, denn es verändert die gesamte Fahrphysik und muss daher in den Fahrzeugschein aufgenommen werden. Außerdem kann es Konflikte geben zwischen eingebauten Fahrzeugteilen. Du kannst z.B. nicht jede Felge mit jedem Fahrwerk kombinieren, auch wenn du für beide separar eine ABE für den Golf 3 hast. Die müssen immer auch in Kombination zueinander passend eingetragen werden.
Auch nicht ganz richtig. Gibt auch Tieferlegungsfedern mit ABE.
Die ABE bezieht sich dann aber auf ein serienmässiges Fahrzeug wo in keinster Weise Rad/Reifenkombination geändert worden ist.