Du kannst höchstens durchfallen, wenn du deine Alufelgen nicht eingetragen hast. In den Felgen-ABEs steht nämlich meistens, dass diese nach Fahrwerks- oder Bremsanlageneränderungen gesondert einzutragen sind.
Hatte ich nämlich auch schon mal. Fahrwerk war im Winter eingetragen und im Sommer mit den Alus, die ich auch schon vor dem Fahrwerkseinbau hatte zum Tüv und da bin ich glat durchgefallen, weil die Felgen nicht eingetragen waren...