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| Mr. Kotzepresser ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
Also folgendes... Habe felgen keskin kt4 9x16 Et15 5x100 Diese sind bezogen mit folgenden Reifen: GT RADIAL champiro 215/40 ZR16 So..kumpel meinte ich solle mir eine Reifenfreigabe besorgen, da es sonst beim Tüv zu Probs kommen kann, da es halt den Reifen etwas schmal über den felge "zieht". Kenner wissen was ich meine... Für diese Felgen gibt es auch nur ein Festigkeitsgutachten, was eine Sonderabnahme erfordert....was aber für mich kein Problem ist. Hier ist dieses Gutachten: http://www.keskin-tuning.de/Seiten/D...Festigkeit.pdf In diesem Gutachten ist genau die Reifengröße mit 215/40 angegeben. Mein Reifenhändler meinte ich brauch dann keine reifenfreigabe, da genau diese Reifengröße im Festigkeitsgutachten aufgeführt sind. Dasselbe meinte auch mein KFZ'ler. Also bin ich eigentlich beruhigt......dann aber kam was, wass mich wieder total durcheinander bringt. Der Reifenhändler hat trotzdem mal bei GT RADIAL angerufen...und die meinte...da gibt es keine Freigabe --------> FELGE ZU BREIT ????? Ja spinn ich. DIe felgen waren vorher genau auf demselben golf eingetragen, nur halt GTI statt vr6. (nein eine Briefkopie gibt es nicht) Der reifenhändler meinte, das es egal wäre, da sie wie gesagt im Festigkeitsgutachten mit aufgeführt sind, und es dadruch auch nicht mehr Markengebunden ist und damit die Reifenfreigabe entfällt, und das den Prüfer meist nimmer mehr interessiert. Wer kann mir nun sagen was stimmt... Net böse sein..aber bitte keine spekulationen wie ...ja vielleicht etc..könnte sein usw... Brauch antworten von Leuts die wo ahnung haben...wo sind die Profis......ich brauch FAKTEN !!! ![]() Danke schon mal | |||
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