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-   -   HILFE *** REIFENFREIGABE *** Profi gesucht (http://www.golf3.de/showthread.php?t=54719)

w1cht 08.04.2009 16:51

HILFE *** REIFENFREIGABE *** Profi gesucht
 
Also folgendes...

Habe felgen keskin kt4 9x16 Et15 5x100
Diese sind bezogen mit folgenden Reifen: GT RADIAL champiro 215/40 ZR16

So..kumpel meinte ich solle mir eine Reifenfreigabe besorgen, da es sonst beim Tüv zu Probs kommen kann, da es halt den Reifen etwas schmal über den felge "zieht".
Kenner wissen was ich meine...

Für diese Felgen gibt es auch nur ein Festigkeitsgutachten, was eine Sonderabnahme erfordert....was aber für mich kein Problem ist.

Hier ist dieses Gutachten:
http://www.keskin-tuning.de/Seiten/D...Festigkeit.pdf

In diesem Gutachten ist genau die Reifengröße mit 215/40 angegeben.
Mein Reifenhändler meinte ich brauch dann keine reifenfreigabe, da genau diese Reifengröße im Festigkeitsgutachten aufgeführt sind. Dasselbe meinte auch mein KFZ'ler.

Also bin ich eigentlich beruhigt......dann aber kam was, wass mich wieder total durcheinander bringt.
Der Reifenhändler hat trotzdem mal bei GT RADIAL angerufen...und die meinte...da gibt es keine Freigabe --------> FELGE ZU BREIT :confused:

????? Ja spinn ich.
DIe felgen waren vorher genau auf demselben golf eingetragen, nur halt GTI statt vr6.
(nein eine Briefkopie gibt es nicht)

Der reifenhändler meinte, das es egal wäre, da sie wie gesagt im Festigkeitsgutachten mit aufgeführt sind, und es dadruch auch nicht mehr Markengebunden ist und damit die Reifenfreigabe entfällt, und das den Prüfer meist nimmer mehr interessiert.

Wer kann mir nun sagen was stimmt...
Net böse sein..aber bitte keine spekulationen wie ...ja vielleicht etc..könnte sein usw...

Brauch antworten von Leuts die wo ahnung haben...wo sind die Profis......ich brauch FAKTEN !!! :)

Danke schon mal

Bremer 08.04.2009 17:21

Frag doch erstmal bei deinem Tüv an was der alles genau haben möchte und dann sehen wir weiter.

napster 08.04.2009 21:00

wenn die größe der reifen die du fahren möchtest im gutachten steht (was sie ja tut) dann brauchst keine freigabe vom reifenhersteller!!!

es sei denn es stehen bestimmte reifenmarken im gutachten und deine marke ist nicht dabei, dann bräuchtest du speziell für deine reifenmarke eine freigabe vom reifenhersteller!!!

mfg

w1cht 08.04.2009 22:12

nein stehen nur die 215/40 drinne..und keine bestimmte marke...auflagen etc...
Deswegen meinte mein reifenfuzzi das es nicht markengebunden ist.

Naja...bin ja mal gespannt...werd aber wohl evtl doch mal beim Tüv'ler anrufen...

Vielen Dank erstmal

Yeti 08.04.2009 22:17

Ich schätze mal, der Tüv will die Reifenfreigabe nicht haben, da im Felgengutachten die Reinfengröße drin steht. Es sei denn, da steht irgendeine Bedingung daneben. Ich schätze mal der Reifenherrsteller gibt dafür keine Reifenfreigabe, damit sie keine Haftung tragen müssen oder sie einfach diese Reifengröße nie auf solch einer breiten felge getestet haben...
aber wie schon gesagt wurde, einfach beim tüv nachfragen.

greetz

w1cht 08.04.2009 22:23

Keine begründungen etc...nur die größe...denk damit werd ich scho durchkommen...bzw hoff es...
abwarten :)

Golf 3 GT1988 08.04.2009 22:30

also ich habe auch grade einen 215/40-16 reifen auf 9j felge drauf. Und mein Dekra mann wollte noch eine Nachweis über die Reifen haben, das die reifen auch wirklich für 9J felgen freigegeben sind.

w1cht 08.04.2009 23:13

Naja aber bei mir steht diese größe ja im gutachten der felgen..
Jeder Prüfer ist halt anders....
Glaub da lass ich mich einfach "überraschen" :)


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