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Alt 04.02.2009, 18:35 #23
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Hab mal die DEKRA angeschrieben, zwecks eintragung Gewindefahrwerk. Ob da echt eine höhe von Radmitte zu Radlaufkante eingetragen werden muss. Oder ob es nicht reicht die Restgewindelänge einzutragen. So das man das fahrwerk bis zu diesen Eintrag verstellen kann.

Ihre Antwort:

Wenn die Forderung zur Festschreibung der Restgewindelänge bzw. äquivalent
dazu, weil leichter nachprüfbar, des Abstandes der Achsmitte zur
Unerkannte des Radlaufes z. B. einem Prüfzeugnis gem. §19(3) StVZO für das
Fahrwerk entstammt, so sind alle Sachverständigen zunächst an diese
Forderungen aus den Prüfzeugnissen gebunden.

Für alle Fahrwerke, insbesondere Gewindefahrwerke gilt, dass Änderungen,
die i.d.R. mit Änderungen der Fahrzeughöhe einhergehen, unverzüglich zu
prüfen und zu dokumentieren sind.


Eine Abnahme z.B. eines Höhenbereiches kann abweichend zum Gutachten nur
durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen einer "Technischen
Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr" (TP) erfolgen. Dieser muss dabei
jedoch Prüfungen und auch dynamische Fahrversuche in allen möglichen
Einstellungsvarianten durchführen.

- vorne minimale Höhe zu hinten minimale Höhe
- vorne maximale Höhe zu hinten minimale Höhe
- vorne maximale Höhe zu hinten maximale Höhe
- vorne minimale Höhe zu hinten maximale Höhe.

Alle vier Varianten sind zu prüfen und anschließend wäre ggf. in diesen
Bereichen durch Sie eine variable Kombination möglich.


Wir empfehlen, vor der Änderung und für weitergehende Fragen, Rücksprache
mit dem amtlich anerkannten Sachverständigen zu halten, der letztendlich
die Abnahme durchführen wird.

Mit den Aufgaben der "Technischen Prüfstelle" ist in den alten Bundes-
ländern der TÜV und in den neuen Bundesländern und Berlin DEKRA
beauftragt.
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