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Alt 03.02.2008, 13:45 #1
spark
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Idee frage zu max felgengröße und fahrbarkeit

hey leute,

bin recht neu hier und habe auch eher nur von elektronik den plan.. darum meine frage mal zu den felgen hier..

ich liebäugle derzeit mit den keskin kt8 felgen in 9x16zoll et25

wollte möglichst ohne karosseriearbeiten diese felgen drunter kriegen, seht ihr da ne realistische chance?
karre ist nicht tiefer und nix.. fahre nen 1,6 75 ps bj 5/97..

wie sieht es dann aus mit abrollumfang? geht der tacho dann noch genau? kommt der wagen dann überhaupt noch an der ampel von der stelle? hat jemand bilder von 16" aufm g3?
und was sagen die leute vom tüv dazu?



wäre für antworten, anregungen und kritik sehr dankbar..

malte


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Alt 03.02.2008, 13:57 #2
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Also ohne Karosseriearbeit wird das wohl nichts werden oder nur sehr knapp, da die Lauffläche der Reifen bedeckt sein muss. Ansonnsten sollte es gehen. Du benötigst übrigens Reifen in den Dimensionen 205/45 R16 oder 215/40 R16
oder 225/40 R16 (meine wahl) damit das mit dem abrollumfang passt (steht aber auch im Felgengutachten was du für reifen fahren darfst. ich hoffe ich konnte helfen.
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Alt 04.02.2008, 08:40 #3
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Zitat:
Zitat von landesmeiser_2000
da die Lauffläche der Reifen bedeckt sein muss.
Das gilt schon seit Jahren nicht mehr... es muss der komplette Reifen samt Felge abgedeckt werden.
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Alt 04.02.2008, 08:51 #4
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Zitat:
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Das gilt schon seit Jahren nicht mehr... es muss der komplette Reifen samt Felge abgedeckt werden.

dem kann ich nicht zustimmen!
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Alt 04.02.2008, 13:00 #5
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§ 30c Vorstehende Außenkanten der StVZO sagt da aber etwas anderes... natürlich liegt es immer im Ermessen des Prüfers oder des Beamten, doch in der StVZO ist es nunmal fest vorgeschrieben, dass nichts übersteht, also auch keine Reifen oder Felgen.
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Alt 04.02.2008, 13:06 #6
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wie nicht mehr nur die lauffläche.

fand das sah immer ziemlich gut aus wenn die lauffläche bedeckt ist und die flanke schräg zur felge läuft
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Alt 04.02.2008, 08:51 #7
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also 9er felge mit ner 25er ET wird nix! da wirst du erstens um kanten umlegen und zweitens ums ziehen net herum kommen!
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Alt 05.02.2008, 20:14 #8
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Nochmal zum Thema mit der Abgedeckten Lauffläche bzw. dem ganzen Rad...
Bei unseren Golf 3 muss nur die Lauffläche abgedeckt sein, die Flanke darf (im ermessen des Prüfers) herausstehen!!! Da wir noch die alte ABE Regelung haben... Alle neuen Fahrzeuge mit einer EGE Regelung haben die Auflage, dass das ganze Rad abgedeckt sein muss! Die Variante des jeweiligen Fahrzeugs ist am Typenschild zu entnehmen... Beim Golf 3 also (wenn nicht versetzt) vorne am Schloßträger...
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Alt 05.02.2008, 20:53 #9
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Hallo !! Also ich fahre ne Rial Felge (optisch wie Borbet T ) mit den Maßen 9x16 et 25,mit Toyo Proxess 215/40/16,das ganze habe ich vorne wie hinten.Mein Golf ist auch noch 40mm tiefergelegt.Ich mußte nur die Kotflügelkanten umlegen lassen.Beim TÜV gab es keine Probleme.Und bei mir schauen auch die Seitenflanken raus.Also ich denke mal das das von Prüfer zu Prüfer unterschiedlich ist.Aber es sieht trotzdem Hammer aus.Ich habe jetzt sogar noch hinten 10mm pro Seite Spurplatten drauf.Und ich habe trotzdem genug freilauf.
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Alt 05.02.2008, 20:53 #10
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Viel Glück !!




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Alt 05.02.2008, 22:35 #11
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also ich hatte eine 9x16 et 15 felge mit 215/40 bereifung auf einem variant und der tüv wollte nur das ich die kanten umlege. bei einer 40er tieferlegung.

Geändert von Ghostdriver (11.02.2008 um 20:28 Uhr)
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Alt 07.02.2008, 21:37 #12
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Ich stimme dem Tüv zeug nicht zu. ich habe auf meinem Golf
VA 8,5x17 mit 215er
HA 9,5x17 mit 225er es gucken Reifen Flanke mit Felge über die Kante heraus und ich habe es eingetragen bekommen, ohne auch nur ein problem , meiner ist komplett tiefer und habe vorn wie hinten spurplatten drunter. Und es machten weder TÜV noch Polizisten bis jetzt Probleme
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