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Alt 31.07.2023, 14:16 #1
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Standard Vento Front

Hey Leute,

mal eine Frage!

Ich habe eine komplett in Wagenfarbe lackierte und anbaubereite Ventofront für meiner 3er liegen.

Wie sieht es da aus bei einer Verkehrskontrolle bzw ist sowas Eintragungspflichtig?

Hat da jemand Erfahrungen?

DANKE IM VORRAUS


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Alt 31.07.2023, 14:31 #2
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Ich fahre seit über 10 Jahre so rum,
Habe mir bisher keine Genanken gemacht, ob die eingetragen werden muß.
Bis heute hat noch keiner ( TÜV/ Verkehrskontrollen) nach der Eintragung gefragt.
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Alt 31.07.2023, 21:22 #3
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Ich bin mir ziemlich sicher das diese Änderung strenggenommen eingetragen werden müsste, Grund ist die längere Front des Vento.
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Alt 31.07.2023, 21:52 #4
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Aber nur wenn man auch die Stoßstange wechselt.
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Alt 31.07.2023, 21:57 #5
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Punkt für dich, gerhört bei einer kompletten Front aber eigentlich dazu.
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Alt 31.07.2023, 22:06 #6
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Ich glaube auch, dass das streng genommen wohl eingetragen werden müsste, da (d)ein Golf 3 eben nicht ab Werk mit der Vento-Front ausgeliefert wurde.
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Alt 01.08.2023, 11:13 #7
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Golf und Vento haben die gleiche ABE, nämlich F804 - dort sind alle Teile von beiden Fahrzeugen enthalten und so eigentlich auch wechselbar...

Die Teile selbst sind so auch bauartgeprüft und werden an der vorgesehenen Stelle verwendet...

Im Endeffekt auch so, dass wenn du einen Ventohintern an einen Golf bruzzelst, das dann halt auch nicht eingetragen werden muss...

--sk
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Alt 01.08.2023, 17:21 #8
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Zitat:
Zitat von Shadow Beitrag anzeigen
Golf und Vento haben die gleiche ABE, nämlich F804 - dort sind alle Teile von beiden Fahrzeugen enthalten und so eigentlich auch wechselbar...
So isses!

Das war schon beim 2er Golf so. Da die BE eben keinen UNterschied ob Golf oder Jetta gemacht hat war das total egal. Funfact: Der Rallye Golf hatte ne eigene BE. Somit konnte man theoretisch Jetta Frobten anbauen an einen 2er Golf, eine Rallye Front vom 2er Golf aber NICHT an einen 2er Golf...

Will sagen: Beim 3er spielt es keinerlei Rolle, da diese die selbe BE haben. Selbst den Abmessungen spielts keine Rolle. Somit müsste man ja bei einer Dachbox (weil höher) auch abnehmen lassen. Oder bei einer AHK (gut, dazu gabs früher mal Papiere für)...


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