Das problem ist wenn der Reifen auf seiner Tabelle ein größeren Abrollumfang angibt sei es 1-3%
will er ein gutachten haben das der Tacho nicht zu wenig anzeigt, er geht leider davon aus das
die Tachos die genaue Geschwindigkeit anzeigen.
Ich habe auch das problem mit ein 205/40 17 auf einer 8 zoll felge die kombi wollen sie nicht eintragen ohne Tacho Angleichung
Das problem ist wenn der Reifen auf seiner Tabelle ein größeren Abrollumfang angibt sei es 1-3%
will er ein gutachten haben das der Tacho nicht zu wenig anzeigt, er geht leider davon aus das
die Tachos die genaue Geschwindigkeit anzeigen.
Ich habe auch das problem mit ein 205/40 17 auf einer 8 zoll felge die kombi wollen sie nicht eintragen ohne Tacho Angleichung
Das habe ich gerade mal nachgerechnet: Bei einem Rad mit dem Reifen 205/40R17 ist der Abrollumfang 187,17 cm und damit die Abweichung gegenüber dem Serienrad 185/60R14 auch größer als bei 195/40R17, nämlich ca. 3,2 Prozent statt 1,7 Prozent. Das ist fast doppelt so viel. Deshalb ist es hier sicher schwieriger, einen Sachverständigen zu überzeugen.
Zitat:
Zitat von ruebe
...er geht leider davon aus das die Tachos die genaue Geschwindigkeit anzeigen.
Das habe ich gerade mal nachgerechnet: Bei einem Rad mit dem Reifen 205/40R17 ist der Abrollumfang 187,17 cm und damit die Abweichung gegenüber dem Serienrad 185/60R14 auch größer als bei 195/40R17, nämlich ca. 3,2 Prozent statt 1,7 Prozent. Das ist fast doppelt so viel. Deshalb ist es hier sicher schwieriger, einen Sachverständigen zu überzeugen.
Nochmals: HÄ?
In dem Gutachten von meinen aufgezogenen Keskin KT4 stand beim 205/40/17 nix davon. Ebenso im Gutachten der RH ZW1. Nur beim 215/40/17 muss der Tacho nachgewiesen werden. Selbst eine Mischbereifung auf einer 8" Felge wie vorne 205/40 und hinten 225/35 stellt da kein Problem da.
Es wird keine Unterscheidung zwischen Cabrio und normal gemacht (einzig der Vari weil andere BE).
€dit
Zugegeben werd ich nicht wirklich schlau draus, da der 205/40/17 bei Keskin wirklich 2 mal drin steht. Einmal MIT der Auflage Tacho und einmal OHNE Tacho Auflage...
Geändert von onkel-howdy (06.03.2019 um 08:33 Uhr)
In dem Gutachten von meinen aufgezogenen Keskin KT4 stand beim 205/40/17 nix davon. Ebenso im Gutachten der RH ZW1. Nur beim 215/40/17 muss der Tacho nachgewiesen werden. Selbst eine Mischbereifung auf einer 8" Felge wie vorne 205/40 und hinten 225/35 stellt da kein Problem da.
Es wird keine Unterscheidung zwischen Cabrio und normal gemacht (einzig der Vari weil andere BE).
€dit
Zugegeben werd ich nicht wirklich schlau draus, da der 205/40/17 bei Keskin wirklich 2 mal drin steht. Einmal MIT der Auflage Tacho und einmal OHNE Tacho Auflage...
Sagen wir's mal so: Eine ABE hat meine Felge nicht.
In dem Gutachten von meinen aufgezogenen Keskin KT4 stand beim 205/40/17 nix davon. Ebenso im Gutachten der RH ZW1. Nur beim 215/40/17 muss der Tacho nachgewiesen werden. Selbst eine Mischbereifung auf einer 8" Felge wie vorne 205/40 und hinten 225/35 stellt da kein Problem da.
Es wird keine Unterscheidung zwischen Cabrio und normal gemacht (einzig der Vari weil andere BE).
€dit
Zugegeben werd ich nicht wirklich schlau draus, da der 205/40/17 bei Keskin wirklich 2 mal drin steht. Einmal MIT der Auflage Tacho und einmal OHNE Tacho Auflage...
Bei mir sind alle Golf 3 drin inc. Syncro im Gutachten die Tachoangleichung ist auch nicht zwingend notwendig solange die Abweichung in der Toleranz des Tachos liegt.