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Alt 17.02.2015, 16:18 #1
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Zitat von p1xx0r Beitrag anzeigen
Wie tief darf man denn runter mit dem KW? Lese ständig tief und legal, was heißt das jetzt nun?
Es steht ein Restgewinde drinn.
Wobei das auch wieder auf denn Tüv Prüfer ankommt.
Der eine sagt 8cm Mindest Bodenfreiheit.
Beim anderen Kommt es nur drauf an das nichts schleifen kann.


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Alt 17.02.2015, 22:20 #2
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Zitat von vwcult33 Beitrag anzeigen
Es steht ein Restgewinde drinn.
Wobei das auch wieder auf denn Tüv Prüfer ankommt.
Der eine sagt 8cm Mindest Bodenfreiheit.
Beim anderen Kommt es nur drauf an das nichts schleifen kann.
Bei kw auf der Site steht bei corrado 315mm vorn und 310mm hinten tiefste Einstellung und viel tiefer würde ich auch nicht gehen da diese Tiefe bestimmt was zu sagen hat wurde bestimmt bestmöglich getestet!
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Alt 18.02.2015, 12:05 #3
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Ganz einfach- wenn du mit einem unbearbeiteten kw tiefer gehst hast du im ausgefederten zustand keine vorspannung mehr. Dann ist es illegal.
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Alt 18.02.2015, 12:32 #4
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Zitat:
Zitat von BastiGTI Beitrag anzeigen
Ganz einfach- wenn du mit einem unbearbeiteten kw tiefer gehst hast du im ausgefederten zustand keine vorspannung mehr. Dann ist es illegal.
Genau so ist es. Ich hatte mein KW v2 anfangs auch relativ weit runter gedreht und hatte keine Vorspannung mehr. Dabei kam der Golf dann auf 30cm Radmitte->Bördelkante. Dann nochmal ins Gutachten geschaut und nach den dort angegebenen Abstandswerten eingestellt, wodurch ich vorne 3cm nach oben drehen musste (um auch wieder Vorspannung zu haben) und kam dann letztendlich auf die 31cm, wie im Gutachten steht.

Auf dem Bild seht ihr noch meine anfängliche Einstellung und auch, dass keine Vorspannung gegeben war.
Angehängte Grafiken
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Geändert von Sceals (18.02.2015 um 12:36 Uhr)
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