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Alt 11.04.2013, 23:10 #1
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Standard Xenon im Fernlicht legal?

Hallo, mit dem Xenon geht es ja nun schon ewig hin und her. Ich will mir das Xenon nicht ins Abblendlicht sonder ins Aufblendlicht bauen. Nun ist meine Frage in wie weit das Legal ist und ob ich das eintragen muss? Als ich damals mein bösen Blick eintragen lassen hab sagte der Rrüfer "Fernlicht ist egal, du kannst ihn von mir aus soweit runter ziehen das dein komplettes Fernlicht zu ist, hauptsache Abblendlicht wird nicht beeinträchtigt". Daraus schließe ich das ich "mit dem Fernlich machen kann was ich will".....Somit müssten die mir doch auch ohne Probleme das Xenon im Fernlich eintragen? Immerhin mach ich Fernlich ja nur an wenn niemand da ist, also gefährde ich auch niemand....oder sehe ihc das falsch??


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Stichworte
xenon, xenon fernlicht


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