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| Golfumbaufertigsteller |
Hallo, mit dem Xenon geht es ja nun schon ewig hin und her. Ich will mir das Xenon nicht ins Abblendlicht sonder ins Aufblendlicht bauen. Nun ist meine Frage in wie weit das Legal ist und ob ich das eintragen muss? Als ich damals mein bösen Blick eintragen lassen hab sagte der Rrüfer "Fernlicht ist egal, du kannst ihn von mir aus soweit runter ziehen das dein komplettes Fernlicht zu ist, hauptsache Abblendlicht wird nicht beeinträchtigt". Daraus schließe ich das ich "mit dem Fernlich machen kann was ich will".....Somit müssten die mir doch auch ohne Probleme das Xenon im Fernlich eintragen? Immerhin mach ich Fernlich ja nur an wenn niemand da ist, also gefährde ich auch niemand....oder sehe ihc das falsch?? | |||
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| | #3 | ||
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| Golfbegeisterter |
Hey, schlag dir die Idee am besten ganz schnell wieder aus dem Kopf. Du wirst dir damit nur Ärger einfangen, weil es ist garantiert nicht egal was du mit dem Fernlicht anstellst. Wundere mich auch das der Prüfer meinte kannst du soweit runter ziehen wie du willst. Besorg dir zugelassene H1 von Osram oder so, gibt es welche die schon sehr schön hell sind und weiß/bläulich leuchten. Gruß Marcel | ||
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| | #4 | |||
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| Golfumbaufertigsteller |
aber dann erklärt mir mal warum das verboten ist? ich blende doch niemand, denn sobald jemand kommt schalte ich auf abblendlicht um. Somit dient das Xenon nur meiner Sicherheit und der besseren Ausleuchtung meiner fahrbahn wenn kein anderer Verkehrsteilnehmer da ist | |||
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| | #5 | |||
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| Golfumbaufertigsteller |
ich versteh den Prüfer auch nicht, wenn ich mit dem bösen blick angenommen die hälfte meines Fernlichtes verdecken darf (Laut Prüfer "wenn du nix siehst ,musst du halt nur mit abblendlicht fahren") wieso darf ich dann nicht mehr ausleuchtung haben?? | |||
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| | #6 | ||
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| Golfbegeisterter |
Xenon Brenner sind für Scheinwerfer mit Streuscheibe (wie sie im Golf Standart sind) bzw. Halogenscheinwerfer nicht zugelassen bauartbedingt. Es werden für Scheinwerfer spezielle Lichttechnische Gutachten erstellt mit den dementsprechenden Leuchtmitteln. Ansonsten mach eines, fahr zu dem Prüfer der dir deinen Bösen Blick eingetragen hat und frage ihn zu dem Thema. Er wird es dir dann mit Sicherheit bis ins kleinste Detail erklären. Geändert von Olisykes (11.04.2013 um 23:21 Uhr) | ||
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| | #7 | |||
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| Golfumbaufertigsteller |
das mach ich auch morgen bevor hier noch streit und mehr diskusion aufkommt ![]() ich schreib euch dann morgen mal was er gesagt hat | |||
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| | #8 | ||
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| Golfbegeisterter |
Es sollte ja nur ein Tipp sein bevor du dir mit der Rennleitung etc. Ärger bzw. fette Bußgelder einfängst. Bin gespannt was er sagt. | ||
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| | #9 | |||
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| Forenabhängiger |
Denkt dran nur weil ein Prüfer was einträgt muss es nicht rechtens sein =/! | |||
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| Folgender Benutzer sagt Danke zu Ov3rdos3d für den nützlichen Beitrag: | Martin87 (12.04.2013) |
| | #10 | |||
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| Bastler |
Meines Wissens nach ist das verboten. Weil es eine Veränderung am Scheinwerfer ist. Und sowas kann kein Prüfer der welt eintragen. Sowas kann nur Hersteller machen z.b. hella und es kostet weit weit weit mehr als EINTRAGUNG BEIM PRÜFER. Es ist genau das gleiche mit LED oder anklemmen von standlicht als blinker. So wie olisykes es sagt für diese Scheinwerfer ist xenonbrenner nicht zulässig. Lg andre Geändert von Andre555 (12.04.2013 um 00:13 Uhr) | |||
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| | #11 | |||
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| Golfumbaufertigsteller |
also der Dekra mensch sagte laut paragraph 50 wird nicht unterschieden ob xenon im fern- oder abblendlicht. eine SWRA und LWR sind pflicht. Find ihc aber käse, ihc hätts gern im fernlicht..naja nützt ja nun nix, muss es draußen bleiben... | |||
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| | #12 | |||
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| Spirit of the Streets |
Bevor es wieder in Sinnlosen Diskussionen endet. Ist hier zu. | |||
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| Folgende 3 Benutzer sagen Danke zu Bude für den nützlichen Beitrag: |
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