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Alt 17.08.2012, 18:30 #1
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Zitat:
Zitat von Imsagto93 Beitrag anzeigen
Mein tipp noch bevors zum Tüv geht so tief wie möglich schrauben und danach wieder auf deine gewünschte höhe hochschrauben weil höher darf man immer aber nicht tiefer
völliger quatsch, erstmal brauchst du 50cm zwischen Scheinwerfer und Straße (Vorschrift). Dann brauchst du bei den meisten Fahrwerken 32cm zwischen Radnabe und Kotflügelkante. und das mit dem "Dannach kannst du wieder hochschrauben" ist auch nicht erlaubt, das ist ein Gerücht. Ich hab da extra nochmal beim Tüv nachgefragt!

Grüße


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Alt 17.08.2012, 18:40 #2
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Zitat:
Zitat von derk Beitrag anzeigen
völliger quatsch, erstmal brauchst du 50cm zwischen Scheinwerfer und Straße (Vorschrift). Dann brauchst du bei den meisten Fahrwerken 32cm zwischen Radnabe und Kotflügelkante. und das mit dem "Dannach kannst du wieder hochschrauben" ist auch nicht erlaubt, das ist ein Gerücht. Ich hab da extra nochmal beim Tüv nachgefragt!

Grüße
richtig,lichtaustrittskante muß in Deutschland 50cm betragen...
Wie war das mit außnahmen von fahrzeugen vor bj.1991?

auf den Prüfer kommt es auch an,bei mir ist Eingetragen mit Restgewinde sobald ich drunter gehe ist die Eintragung hin und die BE erloschen.
Ansonsten wenn das einfach so übertragen ist kannst du das Gewinde im Geprüften bereich Verstellen.
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