 | Luft statt Wasser | | Registriert seit: 16.11.2009
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| Luft statt Wasser
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Wenn in dem Gutachten von dem dann einzugerhaltenden Fahrwerk,deine gewollte Rad/Reifenkombi drin steht wirds ne normale Abnahme nach §19.2 !
Falls diese Kombi aber nicht im Gutachten steht wirds ne Einzelabnahme nach §21 und somit auch ca. doppelt so teuer!
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