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Hi Immer wieder fragen mich User aus dem Forum, wie es mit der Eintragung von Front- und Heckstossstangen, Seitenschwellern usw. in der Schweiz aussieht. Wusste gar nicht, dass es so viele schweizer User im Forum gibt ![]() Um es nicht immer jedem einzeln erklären zu müssen, hier mal ein kleiner Leitfaden: Das Hauptproblem in der Schweiz sind Eintragungen von Frontschürzen wegen dem Fussgängerschutz. Das Cleanen der Originalstossstange ist problemlos und muss nicht speziell eingetragen werden. Zubehörstangen müssen in drei Kategorien unterteilt werden: - Stossstangen ohne Lufteinlässe oder mit Lufteinlässen von unter 80mm Durchmesser - Stossstangen mit Lufteinlässen zwischen 90-160mm - Stossstangen mit Lufteinlässen über 160mm 1. Ohne Lufteinlässe oder bis 80mm Lässt sich eine Kugel von 80mm Durchmesser nirgends durch die Stossstange drücken, so sind die Lufteinlässe in Ordnung und bedürfen keiner speziellen Behandlung. 2. Lufteinlässe zwischen 90mm und 160mm Bei dieser Dimension der Lufteinlässen müssen die Öffnungen zwingend mit einem Race Gitter verschlossen sein. Das Gitter muss anständig verkittet werden. Das Gitter muss danach den sogenannten "Daumendrucktest" überstehen. Dass heisst: Bei einem Druck von 15kg sprich 150N darf sich das Race Gitter nicht mehr als 5mm verbiegen. Das Gitter ist eventuell rückwändig mit Streben zu verstärken. Diese Prüfung übernimmt ebenfalls das Strassenverkehrsamt. Die offizielle Idee dahinter ist, dass Fussgänger bei einer Kollision nicht in die Öffnungen geraten könnten und sich dadurch Extremitäten etc abreissen könnten. Das ist natürlich Schwachsinn und reine Schikane gegen die Tunerszene. Mit Verkehrssicherheit hat das nichts zu tun. 3. Lufteinlässe über 160mm Es gelten die gleichen Kriterien wie bei 2. Der Unterschied ist jedoch das die Prüfung nicht mehr vom Strassenverkehrsamt vorgenommen werden kann, sondern die Stossstange beim DTC Dinamic Test Center AG in Vauffelin BE einer ausführlichen Prüfung unterzogen wird. Gecheckt werden: - Material (Splitter- und Bruchverhalten) - Frontöffnungen - Festigkeit der Gitter - Überragen der Fahrzeugkontur über 50mm - Kein Sichtbares Identifikationszeichen Nach der Prüfung wird ein Stossstangenspezifisches Gutachten ausgestellt, mit dem dann die definitive Eintragung beim Strassenverkehrsamt vorgenommen werden kann. Die Prüfung ist sehr kostenintensiv. Pro Stossstange CHF 500 exkl. Mehrwertsteuer. Achtung: Bei allen drei Kategorien muss der Stossstange ein Gutachten des DTC beiliegen das das korrekte Splitter- und Bruchverhalten der Stossstange bescheinigt. Bei der 3. Kategorie wären es demzufolge 2 nötige Gutachten. Dieses Gutachten kostet ebenfalls CHF 500. Es ist möglich gleich ein übertragbares Gutachten für baugleiche Stossstangen erstellen zu lassen. Allerdings ist diese teurer, ca. CHF 1250.Es ist zu beachten dass zu dieser Prüfung dem DTC ein Stück der Stossstange zur Verfügung zu stellen ist, das sie prüfen und auch zerdeppern können. Deshalb mein Tip: Kauft als Schweizer niemals deutsche Stossstangen, egal ob eBay oder Händler, ohne DTC Gutachten bezüglich dem Material. Da ihr sonst grosse Probleme bekommen könnt. 2ter Tip: Lasst eure Autos, egal ob Anbauteil oder ordentliche Prüfung beim TCS (Touring Club Schweiz) machen und werdet Mitglied. Die Anmeldung zur Prüfung kann ganz spontan erfolgen und die Prüfer sind netter und gelassener als auf dem Strassenverkehrsamt und werden deshalb auch nicht auf jedem Scheiss rumreiten. Der Vorteil der gratis Autoreparatur schweizweit ist auch nicht zu vergessen. So das wärs von mir. Hoffe den Betroffenen hilfts etwas ![]() Gruss Sandysolo | |||
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