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Alt 22.06.2013, 20:28 #11
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Lange Geschichte...die Kurzform ist, dass sich da jemand bei der Zulassungsstelle ein wenig weit aus dem Fenster gelehnt hat.

In Hessen ist das alles ein wenig besonders mit den Einzelabnahmen.

Wenn man eine Abnahme nach §19(2) oder §21 machen lassen will, dann passiert das nach VDTÜV 751, d.h. mit Fahrdynamikprüfung und co...d.h. da werden die Räder auf verschiedenen Untergründen getestet und bewertet...will man nich weil teuer und Materialmord...

Ich fahre immer nach Diez, das ist schon Rheinland-Pfalz (ganze 800m) und der Prüfer dort ist nett und hat Ahnung von VW und co. Der hat bei mir schon die letzten paar Sätze Räder und auch die Technik eingetragen.

Da man damit ja wunderbar an VDTÜV751 vorbei kommt gibt es im Marburg noch eine Prüfinstanz, dort muss man dann einen Antrag auf Wiedererlangung der Betriebserlaubnis stellen (d.h. Eintragung in der Tasche ungleich Legal, das Ganze muss erst in den KFZ-Schein und dafür muss die Genehmigung aus Marburg da sein) und krieg dann eine Einzelgenehmigung. Kostet natürlich mal wieder Geld, geht aber nicht anders. Dabei werden dann die Papiere in Kombination mit der neuen Eintragung bewertet und nachvollzogen, dabei wird der Prüfer nochmal gestalked, Dokumentation angefordert and so on...alles kein Thema, wenn die Eintragung in Ordnung war...und genau das soll überprüft werden.

Tja, hab ich auch immer brav gemacht, war nie ein Thema, hat immer funktioniert, dieses Mal auch. Leider hat mein Fahrzeugschein inzwischen 4 Seiten. Leider kann die Software der Zulassungsstelle nur maximal 1 Beiblatt und genau das wollten sie mir jetzt aufdrücken. Der Vorwurf: Da steht so viel drin, das kann alles gar nicht sein. Mir wurde also mal eben vorgeworfen, dass die Papiere so "auf keinen Fall in Ordnung sein können, da stehen Dinge drin, die gehen gar nicht" und im Rahmen dessen wurden alle Papiere von der Zulassungsstelle eingezogen und mir der Betrieb des Fahrzeuges untersagt bis ein TÜV-Prüfer die eingetragenen Sachen mit dem Golf abgleicht und das als Gutachten niederlegt.

--sj
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American-Psycho (22.06.2013)
 


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