2. Will meine 1 Kammer Scheinis schwärzen, da der rechte grad undicht geworden ist und ich den dann eh öffnen muss.
Welchen lack zum pinseln kann ich da nehmen, bzw welche flächen kann ich einpinseln, was sagt der TÜV dazu und wie sieht es dann mit der Betriebserlaubnis aus, bzw dem Versicherungsschutz? Da ja die Scheinwerfer eigentlich nicht mehr betrieben werden dürfen. Muss ich dann auch das ganze Gehäuse lackieren oder nur den Reflektor?
Schau bei mir im SR ab Seite 11 da habe ich bilder von meinen drin als ich sie geschwärzt habe
Um es genau zu sagen sobald du die Scheinis aufmachst, ERLISCHT DIE BERIEBSERLAUBNIS! Das muss dir klar sein!
Bei mir hat noch keiner was gesagt. Das muss aber nicht bei Jedem so sein..
Habe mein Gehäuse auch mit gelackt weil es einfach besser aussah..