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| Golf-Liebhaber |
Eintragung als Sicherheitskonzept heißt das Zauberwort. Dazu braucht mann kein Vitamin B damit kann man zu jedem Prüfer fahren der ein bißchen Plan von der Materie hat. Beim geschüsselten Lenkrad geht's ja eh nur um den zu weiten Abstand zum BlinkerHebel. Was ja durch ne kurze Nabe wieder ausgeglichen wird. Und bei die Ohrensitze um den Schulterblick. Welcher aber bei meinen Sitzen durchs "Guckloch" auch noch ohne große Akrobatik möglich ist. Von daher mach ich mir da keine Großen sorgen. Und ohne ordentlichen Rechtsschutz fahr ich mit der Kiste eh keinen Meter. Geändert von Masel (19.03.2016 um 21:54 Uhr) | |||
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| Frischling | Zitat:
Was bitte ist eine Eintragung als Sicherheitskonzept? Mit dem Lenkrad ist falsch! Das Problem ist nicht, die Entfernung zum Blinker, sondern wenn der Sitz ganz vorgeschoben wird, das man dann "eingeklemmt" ist. Außerdem gibt es keine Zulassung dafür! Zu den Sitzen, vollschalen sind nicht eintragbar. Es gibt nur einen einzigen Sitz, ohne lehnenverstellung, der eintragbar ist. Wie gesagt, geschrieben ist ne Eintragung schnell! Ob diese rechtens ist, ist ne andere Sache. | |||
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