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Alt 11.10.2015, 12:24 #11
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Zitat:
Zitat von mimi Beitrag anzeigen
Stimmt leider nicht. Ich musste 15€ dafür bezahlen, weil sie nicht im unteren Drittel rechts angebracht war
Ich würde da mal eine Rückfrage halten und von der Stadt das Geld zurückfordern. Kannst gleich sagen, dass du im Zweifelsfall den Mitarbeiter wegen Verfolgung Unschuldiger anzeigst. Die Stadt wird das ablehnen, deswegen gleich den Personalrat der Stadt zusätzlich verständigen.

Das machst du dann auch und dann holst du dir über einer Akteneinsicht mittels Anwalt die Adresse des Mitarbeiters und gehst zivilrechtlich gegen ihn vor. Seine strafbare Handlung hat dir einen Schaden verursacht und dafür muss er gerade stehen.

Das wird nicht billig für den Mitarbeiter werden.
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mimi (11.10.2015)
 


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