eingetragen ist es erst, wenns im fahrzeugschein steht, ansonsten ist es wenn dann höchstens vom TÜV abgenommen, aber noch nicht eingetragen. wenn du jahrelang nur mit dem ganzen TÜV-stapel rumfährst, können sie dir, wenn sie das wollen, genauso ans bein pissen, weil meistens auf den TÜV-bescheinigungen draufsteht, dass es in die fhzg-papiere eingetragen werden soll.
sollst dich ja nicht angegriffen fühlen oder sonstwas, aber das "naja, ich hab das auto so gekauft" kam eben so rüber, als würdest du nicht bescheid wissen was sache ist und was nicht.
und mein "sei doch mal so nett und guck was drinsteht" bezog sich eher darauf, dass ich selber auf 18" umrüsten will und infos brauche, wie z.B. tachoangleichung ja nein?! kanten umlegen, bördeln sonstewas.... weil gerade solche sachen stehen dann in der abnahme drin bzw. dann sind auch gutachten davon vorhanden (wie z.b. achsvermessungsgutachten nach fahrwerk-einbau oder eben z.B. nen gutachten wo die evtl. nötige tachoangleichung dokumentiert ist) oder du hast dich mit dem besitzer bevor du das auto gekauft hast mal ne weile drüber unterhalten und kannst daher was sagen.