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| Akzent-Setzer |
Hehe... Endlich mal wieder einer hier im Forum, der nicht auf OEM steht Dann bin ich mit meinem, wie nennt ihr das nochmal, "verspoilertem" Golf nicht mehr so alleine | |||
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| | #5 | |||
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| Golftreffenplaner | | |||
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| Golftreffenplaner | | |||
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| | #8 | |||
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| Hilfesuchender |
also hier wurde ja lange nix mehr geschrieben.. also ich habe folgendes problem ich glaube ich zeig den verkäufer an von dem ich den wagen habe, die gründe: - der verkäufer hat gesagt 33 000 wär der km stand in der werkstatt haben die gesagt das da nix rumgemacht worden ist und durch die versicherung kam raus das der wagen 153 000 km stand hat. - Mir wurde gesagt das es KEIN unfall wagen ist und es hat sich das gegenteil rausgestellt. ich will den verkäufer jetz anzeigen wegen betrug was denkt ihr hätte ich da chancen? | |||
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| | #9 | |||
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| Akzent-Setzer |
Das kommt auf den Kaufvertrag drauf an. Wurde er als Gebrauchtwagen oder als Bastlerfahrzeug verkauft? Vom Händler oder von einer Privatperson? Außerdem kommt es drauf an, wann der Kaufvertrag geschlossen wurde. Es handelt sich auf jeden Fall um 'arglistige Täuschung'. Bevor du Anzeige erstattest, solltest du dich erstmal kundig machen. Geh zu 'nem Anwalt oder so. Der kann dir da mit Sicherheit mehr sagen. Noch ein Tipp für die Zukunft: Bei 33.000 km sollte man definitiv skeptisch werden. Nehm beim nächsten Autokauf jemanden mit, der sich gut auskennt und lass die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) vorher bei VW (oder je nach Hersteller) überprüfen! | |||
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| | #10 | |||
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| Forenheiliger |
naja ob 33.000 oder 153.000km müsste normal jeder 6 jährige erkennen... Da muss man schon skeptisch werden. Wenn du keinen Kaufvertrag abgeschlossen hast, hast du Pech. | |||
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| Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu Steven9291 für den nützlichen Beitrag: | GolfGtiRacer (05.12.2010), orsyyy_mkIII (23.12.2010) |
| | #11 | ||
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| Beginner | achja... und das ist schlicht und einfach schwachsinn. mach du dich erst mal mit der gesetzeslage vertraut | ||
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| | #12 | |||
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| Hilfesuchender |
ich habe den Kaufvertrag, der wagen wurde von einer privat person verkauft also kein händler der kaufvertrag wurde am 28.10.2010 geschlossen. | |||
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| | #13 | |||
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| Einzeldrossel-Moderator |
Dann würde ich da gleich morgen auf der Matte stehen! | |||
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| | #14 | |||
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| Hilfesuchender |
ich werde morgen ein termin beim anwalt machen, womit muss der verkäufer rechnen? | |||
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| | #15 | |||
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| Golftreffenplaner | | |||
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| | #16 | |||
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| Forenabhängiger |
Sorry, aber hast du das beim Kauf echt nichts gemerkt? Kannst du beweisen, dass er dir das Auto mit einer angeblichen Laufleistung von 33.000 km verkauft hat und es aber zum Zeitpunkt des Kaufs mehr hatte? Wenn ja haste gute Chancen | |||
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| | #17 | |||
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| Akzent-Setzer | Zitat:
Du brauchst allerdings Beweise für den verschwiegenen Unfall. Organisier dir was Schriftliches. Ich denke, mehr als 'vom Kauf zurücktreten' wird nicht drin sein. | |||
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| | #18 | |||
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| Hilfesuchender |
also beim kaufvertrag steht das der wagen 33 000 km hat/hatte wenn man es mit der versicherung nachweisen kann das es nicht so ist das langt ja mit dem km stand oder? mit dem unfall bericht werde ich mir was schriftliches holen das ich was in der hand habe. | |||
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| | #19 | |||
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| Forenseele |
was geht hier jetz egtl? der thread hatte mir immer gute Laune bereitet | |||
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| | #20 | ||
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| Beginner |
hi princess liegt mit der "arglistigen täuschung" schon richtig. selbst wenn der verkäufer von dem unfall nix wusste darf er nicht einfach "ins blaue hinein" kenntnis vortäuschen und die unfallfreiheit versichern. das mit den kilometern denke ich mal hat er gewusst. du kannst den kaufvertrag nach §123 Abs.1 wegen arglistiger täuschung anfechten. es handelt sich hier um 2 sehr verkehrswesentliche eigenschaften bei einem autokauf. es liegen gravierende mängel vor und da man nicht davon ausgehen kann, dass der kaufvertrag auch geschlossen worden wäre wenn du die tasächlichen umstände gekannt hast, ist die sache ganz klar. | ||
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