| Hilfe |
| Kalender |
| | #11 | |||
| ||||
| ↑↑ Glanzfetischist |
Das ist erlaubt, keine Frage ( im Rahmen der Tieferlegung!!!, da gibt es dann wieder andere Auflagen wie Freigängigkeit etc ). Nur weil ein Polizist was sagt, heisst es nicht, das es erlaubt ist. Unwissendheit schützt vor Strafe nicht. Im Zweifelsfall ist die Aussage des Beamten nix wert, garnix. EDIT: Nur weil keiner was sagt, ist es keine Garantie der Legalität !Wenn du schon 10 Jahre mit Koks in den Taschen rum läufst und es vertickst, ist es dennoch strafbar, auch wenn du bisher nie belangt wurdest | |||
| |
| |
Ähnliche Themen | ||||
| Thema | Forum | |||
| Neues Pferd im Stall | Andere Marken | |||
| Neues VR6Werkz Video / V6 4 Motion ! | Golf Allgemein | |||
| Neues Alpine radio direkt an Batterie anschließen? | HiFi Forum | |||
| neues Fahrwerk - neue Domlager! Der Thread für Anfänger | Golf Allgemein | |||