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Alt 18.01.2012, 21:27 #1
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Nene, alles ganz offiziell, aber das steht hier weniger zur Debatte.
Man muss seine Kontakte pflegen, ob eingetragen oder nicht, die Police hält von so tiefen Autos trotzdem nichts!

Also hart auf hart würde ich trotzdem zurückstecken müssen , alles unter 8cm bleibt eben nicht der StVZO entsprechend....


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Alt 18.01.2012, 21:55 #2
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Zitat:
Zitat von Vection Beitrag anzeigen
Nene, alles ganz offiziell, aber das steht hier weniger zur Debatte.
Man muss seine Kontakte pflegen, ob eingetragen oder nicht, die Police hält von so tiefen Autos trotzdem nichts!

Also hart auf hart würde ich trotzdem zurückstecken müssen , alles unter 8cm bleibt eben nicht der StVZO entsprechend....
Alles unter 500mm Lichtaustrittskante, das mit den 8cm is nur ne Empfehlung...
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Alt 18.01.2012, 22:06 #3
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Zitat:
Zitat von rob Beitrag anzeigen
Alles unter 500mm Lichtaustrittskante, das mit den 8cm is nur ne Empfehlung...
falsch, war mal im TÜV Merkblatt 751 eine Empfehlung,
mittlerweile Pflicht.

Aber die Lichtaustrittkante, Kennzeichenhöhe, usw. gelten natürlich zusätzlich!
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