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| Zitat:
Zitat von golf3bass @ takumi
Gabs schonmal Pröblemchen mit den Grünen wegen den seitlich versetzten Kennzeichen? | Gesetzlich ist es nicht vorgeschrieben in welche Richtung es zeigen darf!
Es muss maximal 30° nach aussen geneigt sein!
Mindesthöhe 200mm vom Fahrbahnboden aus.
Da dürfte keiner was gegen sagen! |