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| Moderator |
ist so nicht ganz korrekt. ich hatte wie im punkt "entstempelte Kennzeichen" Nicht zugelassene Kfz - Tuning, Anbau, Umbau | TÜV NORD noch kennzeichen zur verfügung. Ich habe dann rücksprache mit der versicherung gehalten, diese hat mir den versicherungsstatus bestätigt und mir geraten zur sicherheit noch die zulassungsstelle anzurufen. hab ich dann getan, die hat das ebenfalls bestätigt. Die polizei hatte auch keine Einwände. | |||
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| Forenseele | Zitat:
Da ich weder eine kulante Zulassungsstelle habe, noch alte Kennzeichen... Allerdings ist der Teil mit den KZK auf der Seite des Tüv Nord so auch nicht mehr richtig. Zumal ebenfalls der dort gegebene Satz zum Thema "ungestempelt" auch nicht ganz korrekt ist, da man hier in jedem falle rücksprache mit der Zulassungsstelle halten muss, sonst kann das ganz bösen ärger geben. Da hat Crs durchaus recht, wobei die roten Nummern ausgenommen sind, die sogenannten "06" Händlerkennzeichen. Die kann man ja auch selbst bekommen, wenn man die Vorrausetzungen erfüllt. Die alte 07-Regelung ist auch von einer gültigen HU befreit... Zoll oder Ausfuhrkennzeichen hat man ja generell nur mit gültiger HU bekommen. Und die jeweiligen umstände sind, wie gesagt, von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle unterschiedlich. Für mich wird daher die Trailer variante die günstigste sein. Geändert von Dr.Gramot (19.07.2015 um 15:15 Uhr) | |||
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