Gestern habe ich mir schonmal eine Reifenfreigabe für 195/40er Reifen für meine BBS RS771 besorgt, damit ich diese beim nächsten Reifenwechsel drauf machen kann und somit hinten ein wenig mehr spiel habe und die Federwegsbegrenzer wieder raus machen kann.
Denn ich habe heute feststellen müssen, dass ich jeweils 3cm Federwegsbegrenzer hinten brauche, da ich sonst bei zu großem einfedern schleife (Bördelkante).
Daraufhin meine Frage: Meint ihr, dass mir der TÜV das einträgt mit der Reifenfreigabe vom Reifenhersteller, obwohl ich die Reifen noch nicht drauf habe?
Ich wüsste zumindest keinen Grund dagegen.
Zusatz: Bin wohl einer der wenigen, der sich diese Reifen nicht auf grund der Optik holen will, sondern auf grund des Zwecks um mehr Federweg zu haben