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| Wissbegieriger |
Mal was "erfreuliches" zum Thema Jubi. Das Gutachten ist heute angekommen und liegt der Versicherung auch schon vor. ![]() Die 12 Tage für die Wiederbeschaffungsdauer kann ich in jedem Fall geltend machen solange ich keinen Leihwagen genommen habe oder ? Und auf die Ankaufsgebote muss ich auch nicht reagieren ? Gleich gehts erstmal zum verwerter nen Schloßträger holen und evtl Dokas wenn er welche hat | |||
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