Bodenfreiheit ist immer noch nur ein Richtwert und nicht Gesetzlich vorgeschrieben!
Abstand Lichtaustrittskante zum Boden sollte 50cm nicht unterschreiten...
Schlussendlich hat der Prüfer das letzte Wort! Der misst dies, der andere das...einfach hinfahren und ausprobieren!
Genau darauf wollte ich ja hinaus, der eine trägt es dir nur mit 12cm Bodenfreiheit ein, der andere aber auch mit nur 5cm Bodenfreiheit... Das einzige was vorgeschrieben ist, ist die Lichtaustrittskante, wo man auch noch bissel "Spiel" hat
Zitat:
Zitat von Gti95
Damit war die Bodenfreiheit gemeint, die der Prüfer vorraussetzt.
Ja aber du schreibst "Werte", also welchen "Wert" setzt denn der Prüfer vorraus ? Kann bei jedem anders seien...