Bis zu einem bestimmten Bj. (fragt mich nicht welches^^) darf man sie wegmachen. Ansonsten muss man es eintragen lassen.
Das war 1989.
Seid dem Zeitpunkt gibt es nur 1 Ausnahme, und die gilt wenn die am Fahrzeug angebrachten Frontblinker in einem gewissen Winkel auch von der Seite aus sichtbar sind. Man spricht da von geometrischer Sichtbarkeit.
Spielt aber auch eigentlich gar keine Rolle weil alle Fahrzeuge mit EG Typgenemigung seit 1989 bei denen der Blinker nicht um die Front gezogen ist Seitenblinker hat.
Den Golf 3 gabs erst ab 91, der Golf 3 hat keine um die Front gezogenen Frontblinker.
Versuch doch mal bei einem Fahrzeug ab 1998 die 3 Bremsleuchte austragen zu lassen. Pustekuchen ! Scheint aber immer noch einige Tüvprüfer zu geben die keine Ahnung von ihrem Job haben.