Aber wenn sie es dir eingetragen haben und du die "Person vom Fach" gefragt hast quasi mit der Eintragung, was wollen sie dir vorwerfen. Man kann doch einem Tüv Prüfer glauben schenken oder nicht?
Genau genommen sieht es so aus:
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Eintragungen können und werden von der Polizei beanstandet und nochmals durch unabhängige geprüft. Dahingegen kann das ganze gaaanz schnell rückgängig gemacht werden und du bekommst, wie auch der Prüfer, gewaltig einen auf den Sack. Und dann zieht Punkt 1 schon wieder nicht .
Zitat:
Man kann doch einem Tüv Prüfer glauben schenken oder nicht?
Nein, schlicht und ergreifend NEIN, wie man hier sieht!