Pimp my Golf Carstyling Innen und Außen für den Golf3

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Alt 03.04.2010, 12:59 #1
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Nur weil die Prüfer neue Richtilinien nicht mitbekommen haben und den Wald vor lauter Bäume nicht sehen, macht es die Sache nicht legaler !


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Alt 03.04.2010, 13:05 #2
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Zitat:
Zitat von Amazing Beitrag anzeigen
Nur weil die Prüfer neue Richtilinien nicht mitbekommen haben und den Wald vor lauter Bäume nicht sehen, macht es die Sache nicht legaler !
Aber wenn sie es dir eingetragen haben und du die "Person vom Fach" gefragt hast quasi mit der Eintragung, was wollen sie dir vorwerfen. Man kann doch einem Tüv Prüfer glauben schenken oder nicht?
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Alt 03.04.2010, 13:24 #3
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Zitat:
Zitat von H4rDc0R3 Beitrag anzeigen
Aber wenn sie es dir eingetragen haben und du die "Person vom Fach" gefragt hast quasi mit der Eintragung, was wollen sie dir vorwerfen. Man kann doch einem Tüv Prüfer glauben schenken oder nicht?
Es gibt eine harte Grenze zwischen "Ich habe es wirklich nicht gewusst" und "ich stelle mich doof und behaupte in dreister Dummheit, von nichts gewusst zu haben".

Mal ehrlich - zu welcher Kategorie gehörst du?

"Ich hab' das nicht gewusst" ist vor der Justiz eine noch schlechtere Ausrede, als "Ich hab das nicht gewollt."

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Respekt vor jedem hier, der sich aufrichtig informmieren will. Einwandfrei!
Aber diese Masche, die du hier andeutest, nennt man Rechtsverdrehung.
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Alt 03.04.2010, 13:31 #4
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Zitat:
Zitat von H4rDc0R3 Beitrag anzeigen
Aber wenn sie es dir eingetragen haben und du die "Person vom Fach" gefragt hast quasi mit der Eintragung, was wollen sie dir vorwerfen. Man kann doch einem Tüv Prüfer glauben schenken oder nicht?
Genau genommen sieht es so aus:

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Eintragungen können und werden von der Polizei beanstandet und nochmals durch unabhängige geprüft. Dahingegen kann das ganze gaaanz schnell rückgängig gemacht werden und du bekommst, wie auch der Prüfer, gewaltig einen auf den Sack. Und dann zieht Punkt 1 schon wieder nicht .

Zitat:
Man kann doch einem Tüv Prüfer glauben schenken oder nicht?
Nein, schlicht und ergreifend NEIN, wie man hier sieht!
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Alt 03.04.2010, 13:35 #5
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Zitat:
Zitat von Amazing Beitrag anzeigen
Genau genommen sieht es so aus:

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Eintragungen können und werden von der Polizei beanstandet und nochmals durch unabhängige geprüft. Dahingegen kann das ganze gaaanz schnell rückgängig gemacht werden und du bekommst, wie auch der Prüfer, gewaltig einen auf den Sack. Und dann zieht Punkt 1 schon wieder nicht .



Nein, schlicht und ergreifend NEIN, wie man hier sieht!
Achso. Das wusste ich nicht. Wie ihr seht bin ich noch mit ner "Rosa-Brille" unterwegs. Tut mir dann leid das ich was falsches geschrieben habe. Ich versuche mich nur mit dem gesamten Thema immer mehr vertraut zu machen. Ich bin ja auch erst 19 und hab mein Auto erst 1 Jahr und bisdato nie wirklich mit dem Thema beschäftigt. Jedoch jetzt ein natürlich stark gesteigertes Interesse. Da ich ja jetzt selbst angefangen habe Kleinigkeiten am Auto zu verändern. Bin immer wieder beeindruckt was hier viele über die Autos wissen.

lg
Ps.: Tut mir leid das ich was falsches geschrieben habe.
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Alt 03.04.2010, 13:30 #6
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Ja aber einige sagen hier das man es austragen lassen kann. Viele sagen dann es geht nicht mehr. Wem soll ich dann glauben schenken. Und ich dachte eig, wenn der Tüv dir was einträgt ist es für dich ok. Manche tragen ja auch viel zu große Felgen ein die normal net passen würden ohen Börteln oder ziehen. Weil da meckert doch auch keiner wenn du kontrolliert wirst und der Tüv hat dir das Teil eingetragen.
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Alt 03.04.2010, 13:33 #7
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dan werd ich mal mein glück bem tüv probieren! könnt ihr mir noch sagen ob es einen unterschied zwischen der normal sportlenkrad nabe und der no airbag nabe gibt, ersteres hab ich nämlich noch zuhause rumliegen!
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Alt 11.03.2025, 12:58 #8
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Nein...

Sicherungstechnik ist seit ein paar Jahren nicht mehr rückrüstbar.

Dazu kommt, dass bei einem 97er Airbags immer Serie waren und die dann auch so schon nicht mehr austragbar waren.

Ich selbst stell mir auch mittlerweile die Frage: warum sollte man auf sowas verzichten wollen? Für ein Lenkrad bestimmt nicht...

--sj
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Ich hab gedacht, das die airbags erst später Pflicht geworden sind, an sich würde es auffallen wenn ich alles raushole
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Alt 11.03.2025, 19:10 #10
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Zitat:
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Nein...

Sicherungstechnik ist seit ein paar Jahren nicht mehr rückrüstbar.
Das stimmt sooo nicht!

1) Gab und gibts immer noch die Raid no Airbag Nabe. Mag sein das die schon älter ist, spielt aber keine Rolle. Recaro bietet ja ebenso Rückrüstzsätze für Sportsitze ohne Seitenairbags an. Legal mit ABE versteht sich. Also soviel grundlegend zum Thema Rückrüsten ist nicht möglich...

2) Den Airbag "einfach" ausbauen geht natürlich immer noch. Oder konkreter: Beim 3er Golf geht das eben. Warum? Weil der Luftballon nunmal NICHT Serie war. Das ändert auch nix an der Tatsache, dass es gegen Ende der Serie eben anders war. Das Auto hat eine BE in der "sowohl als auch" drin steht. Diese wurde nunmal einmal mit und einmal ohne Airbag erstellt. Somit spielt es keinerlei Rolle ob der Airbag irgendwann mal Serie war. Die BE besagt das es keinen Unterschied macht. Und genau DAS zählt. Beim 3,5er Cabrio geht das dann aus eben genau diesem Grund (in der BE steht eben der Luftballon drin) nicht ohne alles. Aber späterstens DA kann das No Airbag Kit von Raif benutzt werden.

BTW...ein Airbag ist bis HEUTE keine Pflicht.





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Geht das auch ohne spezielle nabe ?
Ich hab nur 2 Luftballons im Auto, sprich Lenkrad und Beifahrer und die ab Werk schon, der Prüfer hat gestern zu mir gemeint das er sich dabei unsicher sei ob das noch möglich/erlaubt sei, und das VW Autohaus war der Meinung das es angeblich schwer sei ein Zettel zu bekommen was mein Golf alles hat, desswegen hat sich der Prüfer raus gehalten bevor er was falsches zu mir sagt, in dem Sinne hätte er gern Nachweise das mein Wagen auch ohne Luftballons sicher sei
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Alt 12.03.2025, 15:04 #12
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Im Vergleich zu heutigen Autos ist er nicht mal mit den Luftballons wirklich sicher, warum dann die Sicherheit noch weiter reduzieren

Das Problem an so einer "Grauzonenwanderung" ist doch auch, dass man wohl mit jedem Polizisten und Prüfer außer dem ders abgenommen hat eine riesen Diskussion haben wird.....

(Nebenbei finde ich, dass diese Airbaglosen Sportlenkräder immer was Spielzeugmäßiges haben..... Als hätte man es dem Neffen geklaut ^^ )
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Alt 12.03.2025, 15:33 #13
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Zitat:
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Das Problem an so einer "Grauzonenwanderung" ist doch auch, dass man wohl mit jedem Polizisten und Prüfer außer dem ders abgenommen hat eine riesen Diskussion haben wird.....
Nochmals: Wo siehst du die Grauzone?

Wenn ein Automodell eben einmal mit einem GTI Spoiler auf Wunsch ausgestattet werden kann, dann ist dieser Spoiler Bestandteil der BE. Und somit an jedem Auto dieser Modellreihe nachrüstbar ohne alles. Oder auch rückrüstbar. Das steht in der BE. Und jetzt streiche Spoiler und nehme Airbag.

Ein Airbag ist im Gegensatz zum ABS nunmal KEINE Pflicht.

Der einzige wirkliche Knackpunkt ist der "fachgerechte Ausbau und Entsorgung". Dieser muss nämlich z.B. bei den No Airbag Sitzen von einer Fachwerkstatt dokumentiert und von einem Prüfer abgenommen werden.

€dit
Die Frage nach dem Sinn, ja die kann sich ggf ja sogar stellen. Steht ja aber nicht zur Debatte.
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Ich habe ein Zitat gefunden, dass es nicht möglich sein dürfte einen Airbag auszutragen der "... zur Erfüllung des gesetzlich vorgeschriebenen Schutzes bei einem Frontunfall" benötigt wird.

Und das dürfte ja auf den Lenkradairbag zutreffen.
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Alt 12.03.2025, 21:45 #15
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In welchem Kontext? Und war das zur damaligen Zeit gültig? 1997 galten anderen Anforderungen bezüglich des Schutzes bei einem Frontalunfall. Diese muss das Fahrzeug erfüllen, da shat VW nachgewiesen.

Das Austragen eines Airbags ist möglich, wie vom Onkel erwähnt. Suche Dir für das Vorhaben aber einen motivierten "Prüfer", das kann shcon bedeuten 4-5 Stellen abzufahren. Aber es gibt noch engagierte.
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Alt 13.03.2025, 09:45 #16
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In welchem kontext? Im Kontext der Frage "kann man einen Airbag ausbauen".
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Alt 13.03.2025, 12:50 #17
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Im Kontext wo das rauskopiert ist. Ein Zitat ohne Quelle.

Dazu wurde auch bereits alles gesagt. Ich meine, dass es von der AKE zu dem Thema ebenso ein Blättchen mit Infos gibt, das sollten motivierte Sachverständige/Prüfer in ihrem EDV-System finden können, evtl. findet sich auch die Abschrift im Netz.
Wie erwähnt, sucht euch für sowas einen motivierten Prüfer oder kontaktiert direkt die "Backoffices", da habe ich bisher immer ausführliche Antworten & Rückrufe bekommen zu meinen Anfragen.

Im VW ELSA steht auch etwas dazu drin, was aber primär den Beifahrerairbag betrifft.

Und wie erwähnt, es gibt noch immer die Raid NoAirbag Adapter:
https://www.ezt-autoteile.de/bilder/raid/no_airbag.pdf

Geändert von GTFahrer (13.03.2025 um 13:02 Uhr)
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Alt 13.03.2025, 22:55 #18
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Die Grauzone sehe ich da, dass RAID wohl nicht extra eine ABE erstellen lässt, wenn man einfach die Airbags ausbauen könnte und gut ist.

Und da mir die Betriebserlaubnis des betroffenen Fahrzeugs auch nicht vorliegt, kann ich auch nicht prüfen was genau dort drin steht.....
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Alt 14.03.2025, 11:32 #19
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Wie LocoFlasher es richtig sagt: solange die ABE nicht vorliegt ist es sehr schwer so sagen.

Ich habe in meiner Karriere schon selbst Homologationspapiere geschrieben für die Erlangung einer ABE für ein Fahrzeug. In diesen Papieren, wie auch in der ABE kann es Varianten geben. Jedes Jahr muss das von einer Stelle wie TÜV oder Dekra erneut überprüft werden, ob das Fahrzeug weiterhin alle Regularien erfüllt und ob der Hersteller weiter produzieren darf (oder will).
Dabei kann es sein, dass gewisse Varianten aus der ABE gestrichen werden da nicht mehr rechtlich zulassungsfähig.

Wenn ein Fahrzeug ab zb 1997 nicht mehr mit Airbag bestellbar ist, kann es unterschiedliche Gründe haben und es kann auch sein, dass der Hersteller auch ohne Airbag weiterhin die Tests bestehen würde. Aber wenn der Hersteller sagt, dass sie diese Variante von sich aus nicht mehr produziert wollen, dann spart man sich natürlich auch die Tests. Und was nicht getestet ist, ist ergo auch nicht mehr in der ABE und somit nicht erlaubt.

Es kann also sein, dass rein von der ABE ein Airbag ausbaubar ist. Es kann auch sein, dass dem nicht so ist.

Geändert von DaTheo (14.03.2025 um 11:52 Uhr)
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