Pimp my Golf Carstyling Innen und Außen für den Golf3

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Alt 13.02.2010, 12:59 #1
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In einem originalen Xenon-Scheinwerfer gibt es für das Abblendlicht mit Sicherheit keinen H7, H1 oder H4 Sockel.

Das sind entweder D1S, D2S oder D3S (Audi, BMW, Mercedes, Ford, VW, Opel ) für Linsenscheinwerfer oder D1R & D2R für Reflektorscheinwerfer (Volvo, Honda Civic, Renault...)

Xenon-Brenner mit anderen Sockeln (H1, H3, H4, H7) sind immer aus diesen illegalen Xenon-Kits. Diese haben auch kein E-Prüfzeichen. Und mal davon abgesehen steht auch zusätzlich für welche Leuchtmittel der Scheinwerfer zugelassen ist.


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Alt 13.02.2010, 13:45 #2
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Zitat:
Zitat von marcel.d Beitrag anzeigen
In einem originalen Xenon-Scheinwerfer gibt es für das Abblendlicht mit Sicherheit keinen H7, H1 oder H4 Sockel.

Das sind entweder D1S, D2S oder D3S (Audi, BMW, Mercedes, Ford, VW, Opel ) für Linsenscheinwerfer oder D1R & D2R für Reflektorscheinwerfer (Volvo, Honda Civic, Renault...)

Xenon-Brenner mit anderen Sockeln (H1, H3, H4, H7) sind immer aus diesen illegalen Xenon-Kits. Diese haben auch kein E-Prüfzeichen. Und mal davon abgesehen steht auch zusätzlich für welche Leuchtmittel der Scheinwerfer zugelassen ist.
Genauso ist es ! Nur die "Nachrüst-Kits" sind in H1, H7 etc. damit es "einfacher" geht die in jedem Scheinwerfer einzubauen, egal ob legal oder nicht, interressiert den Hersteller ja nicht, steigert aber den Absatz...

Zitat:
Zitat von heilbutt Beitrag anzeigen
Das einzig wahre im Xenon Bereich ist,auf Golf 4 Cabrio Front umbauen und Golf 4 Xenonscheinwerfer einzubauen,mit allen erforderlichen Maßnahmen wie SRA usw.
Kostet zwar einiges,aber eben legal.
Wenn man eh die passende Front hat, ist das kein Problem...
Scheinwerfer sind original Golf 4, die SWA gibts orginal beim Cabrio, somit brach man nur noch ne ALWR, da gibts ne Universelle von Hella... somit brauch man das ganze nicht mal eintragen lassen (Aussage vom Dekra Prüfer). Scheinwerfer sind von VW, haben Prüfzeichen und die ALWR hat ne ABE... Habe meine trotzdem eintragen lassen...

mfg
marko
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Alt 13.02.2010, 19:24 #3
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Genauso ist es ! Nur die "Nachrüst-Kits" sind in H1, H7 etc. damit es "einfacher" geht die in jedem Scheinwerfer einzubauen, egal ob legal oder nicht, interressiert den Hersteller ja nicht, steigert aber den Absatz...

Ich hab auch so nen nachrüstkit drin, hat noch nie einer wasgesagt. Zum tüv nehm ich die raus pack sie in Aschenbecher und stopf die originalen wieder rein.
Alles ohne Automitik oder reinigungsanalge (was ich eh für totalen quatsch halte) Fahre immer auf der Leutweitenregulierung nummer 1 und damit wird niemand geblendet. Der ganze Satz hat keine 100€ gekostet und die Helligkeit is prima

PS in meinem T3 händel ich das genauso mit BiXenon

Hein
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Alt 14.02.2010, 19:34 #4
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Zitat:
Zitat von Heinvonderwerft Beitrag anzeigen

Ich hab auch so nen nachrüstkit drin, hat noch nie einer wasgesagt. Zum tüv nehm ich die raus pack sie in Aschenbecher und stopf die originalen wieder rein.
Alles ohne Automitik oder reinigungsanalge (was ich eh für totalen quatsch halte) Fahre immer auf der Leutweitenregulierung nummer 1 und damit wird niemand geblendet. Der ganze Satz hat keine 100€ gekostet und die Helligkeit is prima

PS in meinem T3 händel ich das genauso mit BiXenon

Hein
Genau DAS meine ich ! Das es so verboten ist, weiß ja wohl jeder der das macht.
Scheinwerfer sind nicht mit Xenon geprüft und der Kostenpunkt liegt ja nicht umsonst so niedrig bei den "Kits"... Und was nun jeder einzelne "Quatsch" hält ist ja uninterressant, da der Gesetzgeber das vorgibt und nicht der Autofahrer...

mfg
marko
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