hab mich gerade mal darüber belesen. unsere gölfchen, also alles autos mit e.z. vor dem 1.4.00 müssen noch keine leuchtweitenregelanlage haben, eine waschanlage reicht. wenn diese vorhanden ist und die vorschaltgeräte und die leuchtmittel ein e-prüfzeichen haben ist alles ok. und man darf das xenon legal fahren.
habe dafür eben extra nochmal beim tüv angerufen und dieser hat es mir bestätigt.
damit habe ich also mein nächstes projekt gefunden, denn ich denke eine waschanlage ist realisierbar!