eine UBB als Ausstiegsbeleuchtung eingetragen geht eh nur, wenn die leuchten WEISS sind, und korrekt angeklemmt sind.. quasi tür auf, lampen an! sind die lampen eingetragen und die farbe stimmt nicht, oder sie sind anders geklemmt ( zB das man sie im fahrbetrieb anmachen kann ) erlischt deine zulassung bzw dein versicherungsschutz und du hast die obligatorische A-Karte