Moin, ich wollte mal nachfragen, ob sich jemand mit der rechtlichen Lage von diversen Beleuchtungseinrichtungen auskennt.
Z.B. Wie ist das mit Unterboden- und Fußraumbeleuchtung? Darf man gar nicht, oder nur bei ausgeschaltetem Motor?Oder Türgriffbeleuchtung?außen und innen?
Gruß Michael