![]() |
Rechliches zu Beleuchtung? Moin, ich wollte mal nachfragen, ob sich jemand mit der rechtlichen Lage von diversen Beleuchtungseinrichtungen auskennt. Z.B. Wie ist das mit Unterboden- und Fußraumbeleuchtung? Darf man gar nicht, oder nur bei ausgeschaltetem Motor?Oder Türgriffbeleuchtung?außen und innen? Gruß Michael |
Unterboden gar nicht. Fußraum nur wenns nicht nach aussen leuchtet. Türgriff innen erlaubt... gleiche wie oben genannt. nich tnach aussen sichtbar. Aussen: nur im Stand. |
gestern kam mir nen 4er entgegegen der vorne komplett gelb beleuchtet wa... also 8 sml nebeneinander :D sah cool aus aber erlaubt? *g* hat jmd ne ahnung? |
na mußt dir mal die bestimmugen anschauen für die begrenzungsleuchten.... |
Also Unterbodenbeleuchtung garnicht ist so auch nicht wirklich richtig. Als Ein bzw. Ausstiegsbeleuchtung kann Euch eigentlich keiner was. Darf halt dann nur nicht angehen, wenn die Türen geschlossen sind und auch nicht wenn das Auto fährt. Also quasi Masse über Handbremse und Türschalter und alles müsste gut sein... |
|
wenns als Austiegsbekleuchtung ist, nur weiß und nur unter den Türen. vorn und hinten nihct. |
|
| Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 13:31 Uhr. |
Powered by vBulletin®