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| Golf-Tieferleger |
Für lichttechnische Anlagen gibt es keine ABE!!!!!!!! Diese Teile sind bauartgenehmigungspflichtig - Sie müssen also eine Bauartgenehmigung haben! Dieses nennt sich aber ABG (Allgemeine Bauartgenehmigung) und nicht ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis!!! Die Bauartgenehmigung ist durch entsprechende Prüfzeichen an den lichttechnischen Anlagen und Leuchtmitteln gekennzeichnet (alt: Doppelsinuslinie mit Prüfnummer, aktuell: e-Prüfzeichen). Hier ein Link, wo wirklich ALLES zu lichttechnischen Einrichtungen drinsteht; sogar die Zahlen und Buchstaben, die drauf stehen und was sie bedeuten: einfach lesen!!! http://www.gtue.de/sixcms/media.php/...-12.pdf | |||
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