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Alt 09.08.2011, 18:51 #4
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tagfahrlicht und standlicht sind rechtlich und funktionell etwas völlig verschiedenes !!!!!!

tagfahrlicht muss alleine leuchten, also kein abblendlicht oder standlicht zusätzlich!

tagfahrlicht hat spezielle prüfzeichen!

tagfahrlicht muss wie fernlicht ausgerichtet sein, das heißt es muss blenden.


die 4 im prüfzeichen sagt nur etwas über das land aus in dem es erstellt wurde.

standlicht darf nur weiß sein, in deinem bild hat es die gleiche farbe wie ein blinker.

Geändert von AAM (09.08.2011 um 18:52 Uhr)
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