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Umfrageergebnis anzeigen: Klage vor Gericht
Sieg ( wird fallen gelassen) 19 42,22%
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Niederlage (Bestrafung) 26 57,78%
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Alt 25.07.2011, 09:21 #11
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Teezufünf Teezufünf ist offline
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Zitat:
Zitat von LosPablos Beitrag anzeigen
Das Prob. ist, das deine Zeugin nicht anerkannt wird weil sie bei dir im Auto saß.....
Absoluter Quatsch!!!
Natürlich darf die Freundin aussagen, wird gehört und ihre Aussage ist zu werten!
Eine Passantin wäre natürlich besser, weil der niemand unterstellen kann, sie wolle ihren Freund vor Bösem bewahren.
Aber deswegen eine Zeugin ablehnen - never ever!

@ 83
Vorweg - bei gelb hast Du anzuhalten. Fahren darfst Du nur bei Grün.
Über die Haltelinie fahren darfst Du bei Gelb nur, wenn Du auch mit einer starken (nicht Voll-)Bremsung nicht mehr vor der Haltelinie zu stehen gekommen wärst oder Deine Bremsung Nachfolgende bzw Dich (als Mopedfahrer z.B.) hätte gefährden können.

Wenn Du bei Gelb noch die Chance hattest, zu denken und zu beschleunigen, dann war es zumindest dunkelorange beim Überfahren der Haltelinie.

Du hast zwei Möglichkeiten:
Gleich die Nummer hinnehmen - mit allen Folgen
Vor Gericht gehen, mit einer Niederlage rechnen - wieder mit allen Folgen - und Dich freuen, wenn Du gewinnst.

Der einzig sinnvolle Rat war der mit dem Anwalt! Aber bitte einen für Verkehrssachen.
Und wenn der sagt - Vergiss es - dann vergiss es!

Ach ja - nimm mal lieber Dein Bild aus dem Netz - sonst kannst Du Dich geich in der nächsten Sache mit nem Richter befassen - Beamtenbeleidigung!!!

Geändert von Teezufünf (25.07.2011 um 09:22 Uhr)
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Stichworte
rotlichtverstoß


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