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| Hilfesuchender |
Ein herzliches "Hallo" an alle hier im Forum, vorab möchte ich mich entschuldigen und darauf hinweisen das ich meinen "ersten" Golf gekauft habe (gebraucht versteht sich). Daher besteht keinerlei Erfahrung und meine Frage könnte "blöd" rüberkommen (dabei sagte man mir oft ich wäre sehr intelligent ). Wie gesagt, hab einen gebrauchten Golf gekauft, der mir als 91'er deklariert wurde. Jetzt habe ich allerdings zweifel daran... Wie es dazu gekommen ist, hier die Beschreibung : Fahrzeug hatte 3 Vorbesitzer und ich habe sämtliche Unterlagen mitbekommen, einschliesslich den ersten Brief. Dort ist unter "Allgemeiner Betriebserlaubnis" zwei Daten, der erste ist wann es erteilt wurde (15.07.1991) und die zweite wann es austestellt worden ist (03.07.1996). Das erste Datum, sprich 1991, wurde bei der ersten Ummeldung ins neue Brief (unter "6" - "Datum zu K"), wie auch in den Fahrzeugschein (auch unter "6") eingetragen. Ich gehe davon aus das der Verkäufer aufgrund dieses Datums den Wagen für einen 91'er BJ hielt. Die Erstzulassung war am 11.07.1996. Ich persönlich gehe davon aus das die ABE für die Produktion dieses Models (Golf 3) am 15.07.1991 erteilt und mit dem Brief am 03.07.1996 ausgefertig wurde, wonach das Fahrzeug am 11.07.1996 zum ersten mal zugelassen wurde. Die Meinungen meines Umfelds spalten sich jedoch, einschliesslich 2 Beamten bei der Zulassungsstelle !!! Daher meine Frage : Habe ich einen 91'er oder einen 96'er gekauft ? Ein ganz großes Dankeschön jetzt schon an alle die mir ein offenes Ohr (bzw. Auge) schenken und sich die Mühe machen mir sachlich zu antworten. Wünsche ein wunderschönes WE. Gruß Eiyu40 Geändert von eiyu40 (25.02.2011 um 18:29 Uhr) | ||
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