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Alt 13.01.2011, 11:50 #11
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also ich hab mich mal durch alte Paragraphen gewälzt und bin noch am prüfen ob ich das richtig verstanden habe, weil laut EWG (ja die Regelung ist schon en bisl älter ) Richtlinie muss die Kennzeichenbeleuchtung abgenommen also für die Serie/Einzelfahrzeug geprüft werden. D.h. aber auch wenn ich auf Passat oder BMW - Rl umbaue muss ich diese, geänderte, Kennzeichenbeleuchtung eintragen lassen.

P.s.: Wenn ich falsch liege lasse ich mich gern korrigieren.

Hier meine Quellen:
StVZO - Einzelnorm

10 FZV Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen

EUR-Lex - 31976L0760 - DE
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