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Alt 25.11.2010, 13:12 #1
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Standard Gesetz zur Winterreifenpflicht?!

Hallo,

habe grad meinen Motor komplett überholen lassen und der müsste jetzt etwas eingefahren werden.
Problem an der Sache ist das das Auto keinen Tüv hat.
Wollte also vor Weihnachten noch 5 Tageskennzeichen besorgen. Der Golf steht allerdings auf Sommerreifen.
Weiß einer wie das aussieht mit dem neuen Gesetz? Und vorallem ändert sich da was wenn man nur mit nem Überführungskennzeichen unterwegs ist?

Muss dazu sagen hängt natürlich auch vom Wetter ab ob ich ihn fahre. Und sind auch keine langen Strecken.

Wisst ihr was mich da erwartet, wenn sie mich anhalten mit den Sommerreifen?


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Alt 25.11.2010, 13:20 #2
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So wie ich das mitbekommen habe soll das gesetz ab morgen verabschiedet werden.
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Alt 25.11.2010, 13:50 #3
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Fährst du den Wagen sonst nur im Sommer ???

MFG
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Alt 25.11.2010, 13:55 #4
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Ja genau. Vorher hatte ich den Lochkreis 4x100, und dafür auch zwei Sätze Winterreifen. Da ich dann aber auch 5x100 umgebaut habe und ich dafür nur nen Satz Sommerreifen habe steh ich vor dem Problem.
Handelt sich ja nur um 5 Tage damit der Motor schonmal bisschen einlaufen kann. Meine halt nur was mich an Busgeld erwartet wenn sie mich anhalten. Oder halt Punkte.
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Alt 25.11.2010, 14:46 #5
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Hallo Flynt,

das Gesetz zur Winterreifenpflicht zwingt nur dann dazu, mit Winterreifen oder Allwetterreifen zu fahren, wenn die Witterung dies erfodert. Das heißt, bei Raureif, überfrorener Nässe, Eis, Schnee usw.. An einem milden Wintertag, an dem dies alles nicht zutrifft, darf man weiterhin mit Sommerreifen unterwegs sein.

Dies habe ich erst heute Morgen in einer glaubwürdigen Zeitung ("WZ" = Westdeutsche Zeitung) gelesen.

Ich glaube nicht, dass die Art des Kennzeichens dabei eine Rolle spielt.

Freundliche Grüße
Teletubby
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Alt 25.11.2010, 15:33 #6
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Stimme Teletubby zu, wenn die Witterung es zulässt würde ich auch zur Not mit Sommergummis fahren.

Wenn das nur zum Testen geplant ist, OK, aber trotzdem auf der Hut bleiben.

MFG
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Alt 25.11.2010, 18:13 #7
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Und wie sieht es aus wenn ich mit Sommerreifen fahre wenn man das eigentlich nicht tun sollte?
Also in Richtung Bußgeld oder Punkten? Schnell werd ich eh nicht fahren und weite Strecken auch nicht
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Alt 25.11.2010, 19:33 #8
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Und wer bestimmt ob es nun notwendig ist oder nicht?
Und was passiert wenn ich im Sommer mit Winderreifen fahre?
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Alt 25.11.2010, 21:10 #9
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wenn Schnee liegt oder es Eisig ist sieht das ja nun jeder Blinde mit Krückstock.
Und bei schlechtem Wetter hat die Rennleitung je nach Temperaturlage wahrscheinlich ihren Ermessensspielraum ;-)

Und ob du deine Winterpellen im Sommer abradierst interessiert höchstens den Feinstaubbeauftragten

Meine es kostet sogar direkt 40€ und einen Gummipunkt, wenn man den Verkehr aufhält.
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Alt 25.11.2010, 21:15 #10
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Regen ist kein Thema ---> Sommerreifen erlaubt
winterliche Straßenbedingungen sind das einzige, was ein Problem darstellen kann. Dann muss man Winterreifen draufhaben oder mit Sommerreifen nicht liegenbleiben. Entscheidend ist nur, dass man liegenbleibt. Wer nicht liegenbleibt ist ja auch mit ausreichender Bereifung unterwegs.

Und um Weihnachten herum haben wir schon oft 15° gehabt und dann sind Sommerreifen eh besser.

Übrigens ist es kein Gesetz. Es ist nur ein Rechtsverordnung. Rechtlich ein kleiner, aber feiner Unterschied.




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Alt 25.11.2010, 21:19 #11
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Das mit den 40€ und ein Punkt habe ich auch gelesen. Wenn man wen damit behindert.
Und anstonsten 20€ weil man mit nicht angemessener Bereifung unterwegs ist.
Gut dann kanns ja nicht schlimmer als 40€ und nen Punkt werden.
Handelt sich ja auch nur um kurze Strecken aufm Dorf
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Alt 25.11.2010, 23:15 #12
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Kann das seinen das die rennleitung Autos rauszieht und kontrolliert, also das die bewusst irgentwo stehen wie beim Lasern. Habe nämlich Winterreifen mit Top Profil leider schon 8 Jahre alt.
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Alt 25.11.2010, 23:26 #13
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Quark mit dem rausziehen. Die haben bei Schnee und anderen wingterlichen Straßenverhältnissen anderes zu tun wie auf der Straße irgendwelche Autos anzuhalten und zu kontrollieren. ZU wirst bestenfalls kontriolliert werden, wenn du liegen bleibst. Wenn du niemanden behinderst sind es 20 ansonsten 40+1Punkt.

Kannst du völlig vergessen. Wenn ordentliches Wetter ist, dann fahre mit dem Auto, ansonsten lass es bleiben.
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Alt 26.11.2010, 10:11 #14
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Ich dachte es wäre nun so, dass wenn man liegenbleibt ohne Winterreifen 40 Euro und wenn man zusätzlich noch einen behindert, dann 80...

Micha
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Alt 26.11.2010, 11:55 #15
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kannst doch auch zum ortlichen schrott fahren und dir paar alte pellen holen und dann dast du wenigstenes winterstehfelgen!!
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Alt 26.11.2010, 12:01 #16
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kauf dir doch einfach nen satz speedlein flegen vom gti mit alten wintergummys, bei egay.
kosten keine 80€
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Alt 26.11.2010, 12:10 #17
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Ich werd immer nur im Sommer fahren. Und bezahle für die Kurzzeitkennzeichen schon 85 oder so.
Da würde sich die ganze Geschichte nicht rechnen.
Ich machs einfach vom Wetter abhängig.
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Alt 03.12.2010, 00:01 #18
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die "Bestrafung" beginnt (wie bereits oben erwähnt) bei ner Verwarnung mit 15 Euro...

Da das Gesetz so löchrig wie ein Sieb gemacht wurde (außer den Straßenverhältnissen) kannst du daher bei entsprechendem Wetter ganz locker mit deinen Sommerreifen rumfahren


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