| Hilfe |
| Kalender |
![]() | |
| Golf Allgemein Allgemeine Themen des Golfs gehören in dieses Forum! |
| Antwort |
| | Themen-Optionen | Thema bewerten | Ansicht |
| |
| | #1 | |||
| ||||
| Golfumbaufertigsteller |
So, da mir ja gestern ein Fiat Transporter frontal in den Golf gefahren ist nachdem er die Kurve geschnitten hatt, habe ich einige Fragen wie das jetzt weiter abläuft. Die Polizei habe ich eingeschalten, die nahmen auch alles auf, machten Fotos und sagten am Ende, dass die Sachlage eindeutig ist und ich nicht Schuld habe an dem Unfall. Sie werde das an Die Bußgeldstelle weiterleiten, eben als Vergehen des Unfallverursachers. Am Abend habe ich noch die generische Versicherung angerufen um den Schaden selbst zu melden, da der Verursacher es bis dahin noch nicht tat. So nun meine Frage, wenn ich jetzt ein Gutachten erstellen lasse und das der versicherung schicke, kann ich sofort selbst mit der Reperatur beginnen, oder muss ich erst auf eine Freigabe von denen warten? Wie läuft das genau ab? Wie lange dauert das in der Regel und was apssiert wenn ich ohne freigeabe repariere? Ich bin eben auf das Auto angewisen. Wenn ichmir jetzt einen Mietwagen nehme, muss ich doch die Kosten jetzt erstmal selbst tragen oder? Im Momment ist das Geld dafür nämlich etwas knapp... Mfg Kevin | |||
| | Mit Zitat antworten |
| | #2 | |||
| ||||
| Golf-Tieferleger |
Hey, also bei meinem alten Escort is mir auch eine reingeknallt... Bei MIR lief es folgendermaßen ab: Poliziei gemeldet; Versicherung gemeldet (beide, also meine und ihre) Gutachter von MEINER Versicherung bestellt, der hat alles an Schäden etc. aufgenommen. Das Problem bei Sache war bei mir: Ich musste ersteinmal in Vorkasse treten wegen dem Schaden. Habs repariert und die ganzen Anträge von meinem Versicherungsmenschen da, haben ca. 4Wochen gedauert bis es komplett durch war... Danach noch knappe 2Wochen bis ich des Geld drauf hatte... Für den Mietwagen musste ich auch in Vorkasse treten... Das war für mich ja die ganze Misere...musste mir echt das ganze Geld vorher irgendwo pumpen um zur Arbeit fahren zu können (Mietwagen/Reperatur). Echt ne extrem nervige Angelegenheit...bin mir auch wirklich nicht sicher ob das alles mit rechten Dingen zugegangen ist...wegen der ganzen "Vorstreckerei"... Achja...und falls du KEINEN Mietwagen in Anspruch nehmen SOLLTEST, bekommst du trotzdem das Geld für nen Mietwagen, egal ob du einen genommen hast oder nicht... Naja so lief es bei mir, hoffe dass ich irgendwie helfen konnte... Dennis | |||
| | Mit Zitat antworten |
| | #3 | |||
| ||||
| Golfumbaufertigsteller |
danke dir! Aber nachdem das Gutachten erstellt wurde, wurde gleich repariert oder musstest du auf eine Freigabe der gegnerischen versicherung warten? Denn wenn ich gleich reparieren könnte, wäre das alles nicht so schlimm. Will die Reperatur selbst durchführen und werde eben erstmal gebrauchte teile verwenden. Geht nur darum, dass die Versicherung dann nicht sagt oh oh sie ham ohne unsere Erlaubnis repariert, ne da gibts nix... Aber es ist ja mein Auto, ich bin der Geschädigte, also steht es mir doch auch frei nachdem der gutachter die Mängel aufgenommen hatt das Fahrzeug sofort reparieren zu lassen oder? | |||
| | Mit Zitat antworten |
| | #4 | |||
| ||||
| Forenbibel |
Wenn du ein Freien Gutachter nimmst und er die Schäden etc alles halt aufgenommen hat kannst du eigentlich sofort los legen mit dem Reparieren.. Ich hatte vor kurzen auch ein unfall.. habe mir einen Freien gutachter gesucht und nach dem er das auto besichtigt hatte etc und das Gutachten Fertig gemacht hat.. habe ich mein Auto auch Verkauft.. Am besten du fragst beim Gutachter nach! | |||
| | Mit Zitat antworten |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu rulez für den nützlichen Beitrag: | BRDead (18.08.2010) |
| | #5 | |||
| ||||
| Frischling |
also bei mir war es damals so, ich hatte den unfall, die polizei kam, hat alles aufgenommen, danach sofort der versicherung gemeldet (in meinem fall beide bei der gleichen) und die haben mir auch gleich gesagt, das ich nen mietwagen nehmen kann, bis summe x/tag. die vermietung hat sich das geld direkt von der versicherung geholt und ich brauchte keinen cent vorstrecken. wie das mit der reparatur ist weis ich leider nicht, da es bei mir ein totalschaden war. ich hoffe ich konnte trotzdem etwas helfen. gruß julian | |||
| | Mit Zitat antworten |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu SPN-JS*** für den nützlichen Beitrag: | BRDead (18.08.2010) |
| | #6 | |||
| ||||
| Golf-Tieferleger |
hey Kevin! Also ich konnte meinen Wagen damals direkt nach dem Gutachten reparieren, das war zumindest bei MIR absolut kein Thema. Weil das Gutachten stellt ja den Zeitwert des Autos dar und zieht den Restwert des Autos ab, diese Differenz ist glaube ich der Schadenswert, der Wert den du von der Versicherung wiederbekommst. Naja wie gesagt, nachdem der Gutachter da war, konnte ich, mit seinem Segen mich direkt an die Arbeit machen! Hoffe dass ich jetzt nichts durcheinander gewürfelt habe mit dem Gutachten. Dennis Nachtrag: Ja der rulez war schneller, aber so lief es bei mir halt auch ab, nur ohne Verkauf (leider)... | |||
| | Mit Zitat antworten |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu gh0sti für den nützlichen Beitrag: | BRDead (18.08.2010) |
| | #7 | |||
| ||||
| Golfumbaufertigsteller |
Ok danke euch! Das klingt ja schon mal gut mit dem sofort reparieren. Wenn der Gutachter sich die Kiste angeschaut hatt frag ich ob ich loslegen kann und dann gehts eben los^^ | |||
| | Mit Zitat antworten |
| | #8 | |||
| ||||
| Golf-Tieferleger |
genau! Mach das so...der Gutachter hat da etwas mehr Ahnung als wir (hoffe ich mal )Freut mich, dass ich als Newbie hier helfen kann, sehr gerne wieder =) Dennis | |||
| | Mit Zitat antworten |
| | #9 | |||
| ||||
| Frischling |
da muss ich gh0sti zustimmen | |||
| | Mit Zitat antworten |
| | #10 | |||
| ||||
| Wörtherseefahrer |
alsooo, bei meiner schwester war das auch so, dass sie einen unfall hatte. und die rechtslage war eindeutig und nicht schuldig, es hat auch ein gutachter von uns alles aufgenommen, aber dann meinte die gegnerische versicherung, "NEIN! der schaden wäre zu hoch angesetzt, wir schicken unseren eigenen!" bei dem gutachter kam aber das gleiche schadensergebnis raus, die frage ist, wenn der schaden geringer eingestuft ist, bzw die versicherung den wagen begutachten will aber sämtliche mängel schon behoben | |||
| | Mit Zitat antworten |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu DaTheo für den nützlichen Beitrag: | BRDead (18.08.2010) |
| | #11 | ||
| |||
| Forenheiliger | Zitat:
Die Versicherung hat auch ein Vorkaufsrecht für dein Fahrzeug, das darfst du nicht vergessen | ||
| | Mit Zitat antworten |
| | #12 | ||
| |||
| Hilfebietender |
Ich Versuch dir mal als Profi in der Sache zu helfen, is ja mein Alltagsgeschäft. Die Schritte die du getan hast sind schonmal richtig. Lass jetzt erstmal ein Gutachten erstellen. Bevor du mit Reparatur anfängst warte erstmal ab. Bei G3 ist ein Wirtschaftlicher Totalschaden oft nicht auszuschließen. Dann wird nur der Fahrzeugwert erstattet abzüglich eines Restwertes. Das FZg wird normalerweise nicht von einer Versicherung gekauft. Wieso auch? Dazu gibt es Restwertbörsen wo Händler auf das Fahrzeug bieten und wenn die einen höheren Restwert als im Gutachten erzielen können die den für die Berechnung nutzen. Falls du einen MW brauchst Ruf die Versicherung an. Jede Versicherung hat eine Mietwagenfirma als Partner. Und einfach so anmieten und denken die Versicherung übernimmt das. Ist ein alter glaube. Alltag ist das Mietwagenrechnungen geprüft werden und auch rigeros gekürzt werden wenn sie zu hoch sind. Wenn du weitere Fragen hast kannste mir gerne ne PN schicken, beantworte die dir so gut es geht. | ||
| | Mit Zitat antworten |
| | #13 | |||
| ||||
| Schrauber |
Das Beste was du machen kannst ist zum Anwalt gehen. So habe ich das damals auch gemacht. Die erledigen alles. Du musst dich um nix kümmern. Nur das Gutachten würde ich bei einem Gutachter machen lassen. Der wird das Gutachten an den Rechtsanwalt weiterleiten. Du bekommst natürlich auch ein Exemplar. Ich weiß es nicht so genau aber du darfst dir für 7 Tage einen Leihwagen nehmen. Der Rechtsanwalt holt noch ein paar andere Kleinigkeiten raus wie z. B. Ausfallentschädigung. Wie gesagt mach das so wie du es haben möchtest, aber die bequemere variante wäre zum Anwalt zu gehen. Mit der Reperatur kannst du nach dem erstellten Gutachten beginnen, so nach meinem Wissen. Alles Gute | |||
| | Mit Zitat antworten |
| | #14 | ||
| |||
| Hilfebietender |
Ein Anwalt holt nicht mehr raus als das was er auch selber drauf anspruch hat. Es gibt entweder Mietwagen oder Nutzungsausfall. Dazu eine Kostenpauschale von 25 Euro. Und für die zwei Dinge die man im Telefonat erwähnen kann einen Anwalt zu beauftragen der auch noch viel Geld bekommt. Finde ich immer Klasse. Aber dann meckert ihr am Ende des Fahres nicht wenn es teurer wird. | ||
| | Mit Zitat antworten |
| | #15 | ||
| |||
| Forenheiliger | Zitat:
| ||
| | Mit Zitat antworten |
| | #16 | |||
| ||||
| Golfumbaufertigsteller |
oh, hab das hier gar nicht mitbekommen^^ Also gutachter war da und der Golf ist ein Totalschaden. Er hatt aber gesagt wenn ich will kann ich sofort mit der Reperatur beginnen. Das haben wir auch getan und ich hoffe, dass die versicherung deswegen jetzt nicht rumspinnt und mir nichts zahlt. Bin ja auf das Auto angewiesen und ob ich ihn behalte oder nicht ist ja denk ich auch meine Sache und die versicherung kann mich ja nicht zwingen ihn abzutreten wenn ich ihn unbedingt reparieren will. ich hoffe das alles gut ausgeht... Danke nochmals an alle die gepostet haben! | |||
| | Mit Zitat antworten |
| | #17 | ||
| |||
| Forenabhängiger |
Das kommt soweit ich weiss auch immer auf die Schadenshöhe an, denn die Versicherung kann auch einen Gutachter losschicken wenn es ein grosser Schaden ist! | ||
| | Mit Zitat antworten |
| | #18 | |||
| ||||
| Helfersyndrom |
Aufpassen bei einem Totalschaden. Da kann es dir dumm ergehen, wenn du noch mal einen Schaden mit dem Auto hast. Die Versicherung zahlt dann nämlich nciht mehr. Teile der Versicherung also auf jeden Fallk beweisbar mit, dass das Auto trotz des wirtschaftlichen Totalschadens instandgesetzt wird. Das Problem kann auch ein Nachbesitzer mal haben. Deshalb Vorsicht bei wirtschaftlichen Totalschäden. Nutzungsausfall gibt es für die Zeit der im Gutachten genannten Wiederbeschaffungszeit zzgl der Tage bis zum Gutachten. Die 25€ Unkostenpauschale kann man auf 30 ausdehnen und für jeden Brief weiteren Brief an die Versicherung um ca 10 erhöhen. Es ist ja ein höherer Aufwand. Und bitte schreibe an die Versicherung ohne Rechtschreibfehler. Das bringt was, weil du dnan nicht für zu dämlich angesehen wirst. Wolfgang | |||
| | Mit Zitat antworten |
| | #19 | |||
| ||||
| Golfumbaufertigsteller |
So, der Unfallverursacher streitet seine Schuld ab und hatt seinen Anwalt ins Spiel geholt. Da ich mir keinen leisten kann, werde ich wohl auf den Kosten sitzen bleiben und seinen Schaden mit übernehmen. Das sagte mir heute meine Versicherung, da die Aussage der Polizei wohl recht wenig Gewicht hatt bei sowas... Das kotzt mich an, da fährt mir einer rein, streitet alles ab und ich sitz da, bin aufs Auto angewiesen und langsam wird auch das Geld knapp. Weis grad gar nicht was ich sagen bzw denken soll, bin nur entäuscht, dass man so hilflos ist, trotz Unschuld. | |||
| | Mit Zitat antworten |
| | #20 | ||
| |||
| Hilfebietender |
Das ist übel. Genau ab jetzt würde ich dir auch raten nen Anwalt zu nehmen. Da die Haftung nicht mehr eindeutig ist. Das die Polizei nicht so viel zu melden hat manchmal stimmt. Trotzdem wird die Ermittlungsakte angefordert. Ruf mal morgen in der Schadenabteilung deiner Versicherung an und lass dich mal beraten was du jetzt tun kannst. | ||
| | Mit Zitat antworten |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu SaberRider für den nützlichen Beitrag: | BRDead (23.08.2010) |
| Antwort |
| |
Ähnliche Themen | ||||
| Thema | Forum | |||
| Spezielle Frage zum 101 PS AFT (VR6 Umbau) | Tuning | |||
| scheinwerfer frage?? | Pimp my Golf | |||
| Seat Frage | VW und Audi | |||
| Frage zum VR6 Umbau | Golf Allgemein | |||