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BRDead 18.08.2010 12:51

Frage nach Unfall!
 
So, da mir ja gestern ein Fiat Transporter frontal in den Golf gefahren ist nachdem er die Kurve geschnitten hatt, habe ich einige Fragen wie das jetzt weiter abläuft.

Die Polizei habe ich eingeschalten, die nahmen auch alles auf, machten Fotos und sagten am Ende, dass die Sachlage eindeutig ist und ich nicht Schuld habe an dem Unfall.
Sie werde das an Die Bußgeldstelle weiterleiten, eben als Vergehen des Unfallverursachers.

Am Abend habe ich noch die generische Versicherung angerufen um den Schaden selbst zu melden, da der Verursacher es bis dahin noch nicht tat.

So nun meine Frage, wenn ich jetzt ein Gutachten erstellen lasse und das der versicherung schicke, kann ich sofort selbst mit der Reperatur beginnen, oder muss ich erst auf eine Freigabe von denen warten?
Wie läuft das genau ab?
Wie lange dauert das in der Regel und was apssiert wenn ich ohne freigeabe repariere?

Ich bin eben auf das Auto angewisen.
Wenn ichmir jetzt einen Mietwagen nehme, muss ich doch die Kosten jetzt erstmal selbst tragen oder?
Im Momment ist das Geld dafür nämlich etwas knapp...

Mfg Kevin

gh0sti 18.08.2010 13:40

Hey, also bei meinem alten Escort is mir auch eine reingeknallt...
Bei MIR lief es folgendermaßen ab:
Poliziei gemeldet;
Versicherung gemeldet (beide, also meine und ihre)
Gutachter von MEINER Versicherung bestellt, der hat alles an Schäden etc. aufgenommen.
Das Problem bei Sache war bei mir:
Ich musste ersteinmal in Vorkasse treten wegen dem Schaden.
Habs repariert und die ganzen Anträge von meinem Versicherungsmenschen da, haben ca. 4Wochen gedauert bis es komplett durch war...
Danach noch knappe 2Wochen bis ich des Geld drauf hatte...
Für den Mietwagen musste ich auch in Vorkasse treten...
Das war für mich ja die ganze Misere...musste mir echt das ganze Geld vorher irgendwo pumpen um zur Arbeit fahren zu können (Mietwagen/Reperatur).
Echt ne extrem nervige Angelegenheit...bin mir auch wirklich nicht sicher ob das alles mit rechten Dingen zugegangen ist...wegen der ganzen "Vorstreckerei"...
Achja...und falls du KEINEN Mietwagen in Anspruch nehmen SOLLTEST, bekommst du trotzdem das Geld für nen Mietwagen, egal ob du einen genommen hast oder nicht...
Naja so lief es bei mir, hoffe dass ich irgendwie helfen konnte...

Dennis

BRDead 18.08.2010 13:45

danke dir!

Aber nachdem das Gutachten erstellt wurde, wurde gleich repariert oder musstest du auf eine Freigabe der gegnerischen versicherung warten?
Denn wenn ich gleich reparieren könnte, wäre das alles nicht so schlimm.
Will die Reperatur selbst durchführen und werde eben erstmal gebrauchte teile verwenden.

Geht nur darum, dass die Versicherung dann nicht sagt oh oh sie ham ohne unsere Erlaubnis repariert, ne da gibts nix...

Aber es ist ja mein Auto, ich bin der Geschädigte, also steht es mir doch auch frei nachdem der gutachter die Mängel aufgenommen hatt das Fahrzeug sofort reparieren zu lassen oder?

SPN-JS*** 18.08.2010 14:00

also bei mir war es damals so, ich hatte den unfall, die polizei kam, hat alles aufgenommen, danach sofort der versicherung gemeldet (in meinem fall beide bei der gleichen) und die haben mir auch gleich gesagt, das ich nen mietwagen nehmen kann, bis summe x/tag. die vermietung hat sich das geld direkt von der versicherung geholt und ich brauchte keinen cent vorstrecken. wie das mit der reparatur ist weis ich leider nicht, da es bei mir ein totalschaden war.

ich hoffe ich konnte trotzdem etwas helfen.

gruß julian

rulez 18.08.2010 14:01

Wenn du ein Freien Gutachter nimmst und er die Schäden etc alles halt aufgenommen hat kannst du eigentlich sofort los legen mit dem Reparieren..

Ich hatte vor kurzen auch ein unfall.. habe mir einen Freien gutachter gesucht und nach dem er das auto besichtigt hatte etc und das Gutachten Fertig gemacht hat.. habe ich mein Auto auch Verkauft..


Am besten du fragst beim Gutachter nach!

gh0sti 18.08.2010 14:06

hey Kevin!
Also ich konnte meinen Wagen damals direkt nach dem Gutachten reparieren, das war zumindest bei MIR absolut kein Thema.
Weil das Gutachten stellt ja den Zeitwert des Autos dar und zieht den Restwert des Autos ab, diese Differenz ist glaube ich der Schadenswert, der Wert den du von der Versicherung wiederbekommst.
Naja wie gesagt, nachdem der Gutachter da war, konnte ich, mit seinem Segen mich direkt an die Arbeit machen!

Hoffe dass ich jetzt nichts durcheinander gewürfelt habe mit dem Gutachten.

Dennis

Nachtrag:
Ja der rulez war schneller, aber so lief es bei mir halt auch ab, nur ohne Verkauf (leider)...

BRDead 18.08.2010 14:09

Ok danke euch!

Das klingt ja schon mal gut mit dem sofort reparieren.

Wenn der Gutachter sich die Kiste angeschaut hatt frag ich ob ich loslegen kann und dann gehts eben los^^

gh0sti 18.08.2010 14:11

genau! Mach das so...der Gutachter hat da etwas mehr Ahnung als wir (hoffe ich mal :P)
Freut mich, dass ich als Newbie hier helfen kann, sehr gerne wieder =)

Dennis

SPN-JS*** 18.08.2010 14:20

da muss ich gh0sti zustimmen ;)

DaTheo 18.08.2010 15:13

alsooo, bei meiner schwester war das auch so, dass sie einen unfall hatte. und die rechtslage war eindeutig und nicht schuldig, es hat auch ein gutachter von uns alles aufgenommen, aber dann meinte die gegnerische versicherung, "NEIN! der schaden wäre zu hoch angesetzt, wir schicken unseren eigenen!" bei dem gutachter kam aber das gleiche schadensergebnis raus, die frage ist, wenn der schaden geringer eingestuft ist, bzw die versicherung den wagen begutachten will aber sämtliche mängel schon behoben

Tdiler2 18.08.2010 16:45

Zitat:

Zitat von DaTheo (Beitrag 959638)
alsooo, bei meiner schwester war das auch so, dass sie einen unfall hatte. und die rechtslage war eindeutig und nicht schuldig, es hat auch ein gutachter von uns alles aufgenommen, aber dann meinte die gegnerische versicherung, "NEIN! der schaden wäre zu hoch angesetzt, wir schicken unseren eigenen!" bei dem gutachter kam aber das gleiche schadensergebnis raus, die frage ist, wenn der schaden geringer eingestuft ist, bzw die versicherung den wagen begutachten will aber sämtliche mängel schon behoben

Erstmal einen Gutachten einschalten und warten was das Gutachten ergibt.
Die Versicherung hat auch ein Vorkaufsrecht für dein Fahrzeug, das darfst du nicht vergessen

SaberRider 19.08.2010 08:56

Ich Versuch dir mal als Profi in der Sache zu helfen, is ja mein Alltagsgeschäft.

Die Schritte die du getan hast sind schonmal richtig. Lass jetzt erstmal ein Gutachten erstellen. Bevor du mit Reparatur anfängst warte erstmal ab. Bei G3 ist ein Wirtschaftlicher Totalschaden oft nicht auszuschließen. Dann wird nur der Fahrzeugwert erstattet abzüglich eines Restwertes. Das FZg wird normalerweise nicht von einer Versicherung gekauft. Wieso auch? Dazu gibt es Restwertbörsen wo Händler auf das Fahrzeug bieten und wenn die einen höheren Restwert als im Gutachten erzielen können die den für die Berechnung nutzen. Falls du einen MW brauchst Ruf die Versicherung an. Jede Versicherung hat eine Mietwagenfirma als Partner. Und einfach so anmieten und denken die Versicherung übernimmt das. Ist ein alter glaube. Alltag ist das Mietwagenrechnungen geprüft werden und auch rigeros gekürzt werden wenn sie zu hoch sind. Wenn du weitere Fragen hast kannste mir gerne ne PN schicken, beantworte die dir so gut es geht.

yazirli87 19.08.2010 09:24

Das Beste was du machen kannst ist zum Anwalt gehen. So habe ich das damals auch gemacht. Die erledigen alles. Du musst dich um nix kümmern. Nur das Gutachten würde ich bei einem Gutachter machen lassen. Der wird das Gutachten an den Rechtsanwalt weiterleiten. Du bekommst natürlich auch ein Exemplar.

Ich weiß es nicht so genau aber du darfst dir für 7 Tage einen Leihwagen nehmen. Der Rechtsanwalt holt noch ein paar andere Kleinigkeiten raus wie z. B. Ausfallentschädigung.

Wie gesagt mach das so wie du es haben möchtest, aber die bequemere variante wäre zum Anwalt zu gehen.

Mit der Reperatur kannst du nach dem erstellten Gutachten beginnen, so nach meinem Wissen.

Alles Gute

SaberRider 19.08.2010 10:22

Ein Anwalt holt nicht mehr raus als das was er auch selber drauf anspruch hat. Es gibt entweder Mietwagen oder Nutzungsausfall. Dazu eine Kostenpauschale von 25 Euro. Und für die zwei Dinge die man im Telefonat erwähnen kann einen Anwalt zu beauftragen der auch noch viel Geld bekommt. Finde ich immer Klasse. Aber dann meckert ihr am Ende des Fahres nicht wenn es teurer wird.

yazirli87 19.08.2010 10:43

Zitat:

Zitat von SaberRider (Beitrag 960402)
Ein Anwalt holt nicht mehr raus als das was er auch selber drauf anspruch hat. Es gibt entweder Mietwagen oder Nutzungsausfall. Dazu eine Kostenpauschale von 25 Euro. Und für die zwei Dinge die man im Telefonat erwähnen kann einen Anwalt zu beauftragen der auch noch viel Geld bekommt. Finde ich immer Klasse. Aber dann meckert ihr am Ende des Fahres nicht wenn es teurer wird.

::frage:::stupid:

Er muss ja auch nicht zum Anwalt. Das ist eine persönliche Einstellungssache. Die einen machens so und die anderen so.

Außerdem kostet ihn der Anwalt keinen Cent in diesem Fall, weil er nicht der schuldige ist. Das sollte man vorher beachten wenn man so was schreibt ;). Gemeckert wird hier eh nicht. Ein Anwalt macht die Sache bequemer, deshalb auch mein Vorschlag.

SaberRider 19.08.2010 10:54

Ich weiß das es Ihn nix kostet aber diese Kosten werden auf alle Umgelegt. Also zahlt jeder doch etwas. Zur Info bin in der KFZ Schadenabteilung Sachbearbeiter von Haftpflicht und Kasko Schäden von einer der grössten Versicherungen. Daher weiß ich auch das oft ein Anwalt unnötig ist. Und ich kenne kaum einen Fall wo ein Anwalt mehr herausgeholt hat. Anwalt befürworte ich bei Personenschaden.

yazirli87 19.08.2010 11:46

Zitat:

Zitat von SaberRider (Beitrag 960418)
Ich weiß das es Ihn nix kostet aber diese Kosten werden auf alle Umgelegt. Also zahlt jeder doch etwas. Zur Info bin in der KFZ Schadenabteilung Sachbearbeiter von Haftpflicht und Kasko Schäden von einer der grössten Versicherungen. Daher weiß ich auch das oft ein Anwalt unnötig ist. Und ich kenne kaum einen Fall wo ein Anwalt mehr herausgeholt hat. Anwalt befürworte ich bei Personenschaden.

Bei meinem Unfall wollte der Anwalt kein Cent von mir. Aber du scheinst es ja besser zu wissen "Lieber Kollege von der Versicherung". Danke für diese Erkenntnis. Hast uns sehr bereichert mit dieser Information.

SaberRider 19.08.2010 12:29

Der Anwalt will von dir auch kein Geld. Is ja auch richtig. Nur das die entstehenden Kosten auf höhere Prämien umgeschlagen werden sollte bekannt sein. Ahja und schneller mittem Anwalt geht's auch nicht. Das landet genauso auf dem Poststapel wie jedes andere Schreiben auch.

yazirli87 19.08.2010 12:31

Zitat:

Zitat von SaberRider (Beitrag 960483)
Der Anwalt will von dir auch kein Geld. Is ja auch richtig. Nur das die entstehenden Kosten auf höhere Prämien umgeschlagen werden sollte bekannt sein. Ahja und schneller mittem Anwalt geht's auch nicht. Das landet genauso auf dem Poststapel wie jedes andere Schreiben auch.

Ok, wie du meinst.

Tdiler2 19.08.2010 17:08

Zitat:

Zitat von SaberRider (Beitrag 960368)
Ich Versuch dir mal als Profi in der Sache zu helfen, is ja mein Alltagsgeschäft.

Die Schritte die du getan hast sind schonmal richtig. Lass jetzt erstmal ein Gutachten erstellen. Bevor du mit Reparatur anfängst warte erstmal ab. Bei G3 ist ein Wirtschaftlicher Totalschaden oft nicht auszuschließen. Dann wird nur der Fahrzeugwert erstattet abzüglich eines Restwertes. Das FZg wird normalerweise nicht von einer Versicherung gekauft. Wieso auch? Dazu gibt es Restwertbörsen wo Händler auf das Fahrzeug bieten und wenn die einen höheren Restwert als im Gutachten erzielen können die den für die Berechnung nutzen. Falls du einen MW brauchst Ruf die Versicherung an. Jede Versicherung hat eine Mietwagenfirma als Partner. Und einfach so anmieten und denken die Versicherung übernimmt das. Ist ein alter glaube. Alltag ist das Mietwagenrechnungen geprüft werden und auch rigeros gekürzt werden wenn sie zu hoch sind. Wenn du weitere Fragen hast kannste mir gerne ne PN schicken, beantworte die dir so gut es geht.

Es ist richtig, das die Wagen in der börse landen, Jedoch kann es einen interessenten geben und ein Gebot abgeben. Endweder er verkauft oder behält ihn zum selben Preis


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