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Alt 21.06.2010, 19:11 #1
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die reifenkombi muss in dem Gutachten der Felgen aufgelistet sein!!! sonst ist das nicht zulässsig! dies muss dann mit den reifen abgenommen werden! und eingetragen!...

sollte dies nicht im gutachten stehen, muss eine einzelabnahme her


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GOLFTFATF (22.06.2010)
Alt 22.06.2010, 12:52 #2
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Zitat:
Zitat von GT-Fahrer Beitrag anzeigen
die reifenkombi muss in dem Gutachten der Felgen aufgelistet sein!!! sonst ist das nicht zulässsig! dies muss dann mit den reifen abgenommen werden! und eingetragen!...

sollte dies nicht im gutachten stehen, muss eine einzelabnahme her

Genau

Es ist entweder nur 195 / 50 R 15 oder nur 205 / 50 R 15 auf allen 4 Reifen erlaubt, aber keine Mischbereifung ! Diese ist da nicht zulässig, auch wenn es gleicher Hersteller und gleiches Profil ist, verschiedene Reifenbreiten auf den Achsen dem nach auch zu Fahren ist eintragungspflichtig !


@ HH-burger & Flo1302

Ja 195 / 50 R 15 ist zulässig, weil das stand bei Mir sogar als Reifengrösse schon drin und bei den GTI / VR6 kommt gelegentlich auch die 205 / 50 R 15 zum Einsatz, aber ich weiss selbst, dass man 195er / 205er mit gleichen Querschnitt nicht mischen darf, weil wird man erwischt ist es echt problematisch für Einen.

Denn man fährt dann somit ohne Versicherungsschutz rum und kommt es zu einem Crash, dann hat man schlechte Karten !

Gruss Thomas
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