Gekauft wie gesehen gibt es bei Händlern nicht!!!!Händler müssen eine Gesetzliche Gewährleistung von 12 Monaten geben!(Nicht mit Garantie zu vergleiche)
Gekauft wie gesehen gibt es bei Händlern nicht!!!!Händler müssen eine Gesetzliche Gewährleistung von 12 Monaten geben!(Nicht mit Garantie zu vergleiche)
Auch wenn im Kundenauftrag verkauft wird? Dann doch nicht, oder?
Auch wenn im Kundenauftrag verkauft wird? Dann doch nicht, oder?
Gruß
Rene
Nein dann nicht
@ Bluedragon
Gekauft wie gesehen gibt es bei Händlern nicht!!!!Händler müssen eine Gesetzliche Gewährleistung von 12 Monaten geben!(Nicht mit Garantie zu vergleiche)
ebrauchtwagen garantien beziehen sich nur auf das wesentlich!
Sprich du fährst vom Hof und der Motor frisst, dann muss der Händler den Tauschen!
Du fährst vom Hof und hast nach 2wochen nen platten weil der reifen verschlissen war: Dein Problem war schon schon als du den wagen gesehen hast.
Nach 5 mal hinsetzen hast du ein loch im Sitz, deine Problem war schon dünne als du ihn gesehen hast.
Auch wenn dir nach nem Halben jahr nen schlecht gemachter schweller durchgammelt ist es dein Problem er war schon schlecht gemacht als du den vertrag unterschrieben hast.
Denn bei einem Gebraucthwagen kaufst du wie der nahme sagt etwas gebrauchtes das hat mängel sichbar oder teils schwer erkennbar aber dafür haftet keiner und wenn das ist es kulanz vom händler weil er auf langzeitkundenbindung setzt.
Diese Gewärleistungen die uns hier geboten werden taugen wirklich nicht viel!
Sie sage auch absolut nichts zum Fahrzeug aus.
Las nur mal nen Keilriehem verschlissen sein udn reisen. dein pech!!! ist nen verschleißteil!!!