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Alt 06.06.2010, 16:38 #1
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Frage KFZ-Käuferrechte

Hallo, habe nun vor 1 woche einen "neuen" gebrauchten VR6 von einem Privat-verkäufer für 2300€ geholt. Ich habe Diesen unter dem vorbehalt gekauft das hinten rechts der El- Fensterheber repariert wird. Dieser funktionierte dann bei übergabe des Fahrzeugs einwandfrei.
Wir haben beide einen bereitgestellten Vertrag vom ADAC unterschrieben also nichts handschriftliches wie -gekauft wie gesehen- o.ä.
Jetzt nach 1 Woche haben sich folgende Mängel eingeschlichen:

-Fensterheber hinten links geht schon wieder nicht+Schalter defekt

-An den Radioanschlussleitungen wurde herumgefuscht so das sich die Lautstärke immer verändert (Lüsterklemmen gesetzt, schlechte verbindungen) oder Nokia soundsystem defekt.

- Auto quietscht in linkskurven (Radlager defekt?!)

- ABS hat keine funktion (Lampe leuchtet seid 3 Tagen!!)

- Keilriemen muss erneuert werden

- Kupplung quietscht beim anfahren

das doofe ist, die fehler sind alle erst nach abschluss des Vertrags (ca. 3-4 Tage danach) aufgetreten bis auf wie schon gesagt die sache mit dem fensterheber der war schon nach 2 Tagen wieder kaputt.

Der Verkäufer hat mir versichert das das Auto im Top zustand ist und keine Mängel aufweist. Kann ich da nun Nachbesserung verlangen? habe dem verkäufer schon eine sms geschrieben allerdings kahm noch keine antwort. Mir würde es auch schon reichen das die sicherheitsrelevanten mängel nachgebessert werden wie ABS, Radlager und Keilriemen damit ich nicht stehen bleibe oder sogar einen unfall verursache. Habe ich da überhaupt irgendwelche Rechte oder muss ich alles so hinnehmen?
Vielen Dank im vorraus Gruß, Sebastian


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