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KFZ-Käuferrechte Hallo, habe nun vor 1 woche einen "neuen" gebrauchten VR6 von einem Privat-verkäufer für 2300€ geholt. Ich habe Diesen unter dem vorbehalt gekauft das hinten rechts der El- Fensterheber repariert wird. Dieser funktionierte dann bei übergabe des Fahrzeugs einwandfrei. Wir haben beide einen bereitgestellten Vertrag vom ADAC unterschrieben also nichts handschriftliches wie -gekauft wie gesehen- o.ä. Jetzt nach 1 Woche haben sich folgende Mängel eingeschlichen: -Fensterheber hinten links geht schon wieder nicht+Schalter defekt -An den Radioanschlussleitungen wurde herumgefuscht so das sich die Lautstärke immer verändert (Lüsterklemmen gesetzt, schlechte verbindungen) oder Nokia soundsystem defekt. - Auto quietscht in linkskurven (Radlager defekt?!) - ABS hat keine funktion (Lampe leuchtet seid 3 Tagen!!) - Keilriemen muss erneuert werden - Kupplung quietscht beim anfahren das doofe ist, die fehler sind alle erst nach abschluss des Vertrags (ca. 3-4 Tage danach) aufgetreten bis auf wie schon gesagt die sache mit dem fensterheber der war schon nach 2 Tagen wieder kaputt. Der Verkäufer hat mir versichert das das Auto im Top zustand ist und keine Mängel aufweist. Kann ich da nun Nachbesserung verlangen? habe dem verkäufer schon eine sms geschrieben allerdings kahm noch keine antwort. Mir würde es auch schon reichen das die sicherheitsrelevanten mängel nachgebessert werden wie ABS, Radlager und Keilriemen damit ich nicht stehen bleibe oder sogar einen unfall verursache. Habe ich da überhaupt irgendwelche Rechte oder muss ich alles so hinnehmen? Vielen Dank im vorraus :) Gruß, Sebastian |
Bei Privat hast du keine Garantie oder Gewährleistungs! Wuillst du garantie musst du vom Hänler kaufen! Der Fensterheber ist noch Diskutierbar aber der rest war zum kauf Zeitpunkt nicht da also dein problem oder willst du ihm sachen die in einem halben jahr kaput gehen auch noch vorwerfen???? mfg |
sind doch alles verschleissteile , und is doch alles einfach reparabel und für 2300 sollte man nicht zuviel erwarten |
nein natürlich nicht. Aber ich dachte man hat wenigstens ein paar rechte und ich kann auf ein bisschen nachbesserung hoffe. Aber ok. Trotzdem danke :) |
Lies mal im Vertrag was da steht zum Thema Gewährleistung. Was handschriftliches ist u.E. sinnvoller, weil eher angreifbar. Wolfgang |
Naja, repariert wurde der Fensterheber rechts, nicht links. Beim ABS könnte es lediglich am Kontakt liegen. Das Quitschen hätte beim Probefahren bemerkt werden sollen, wurde es aber nicht, also kann man dem Verkäufer da nichts vorwerfen. Die Frage nach dem Keilriemen wurde nicht geklärt beim Kauf? Da wirst du nichts vom Verkäufer erwarten können. wie Andi schon gesagt hat sind die Mängel nach dem Kauf entstanden, daher kannst du sie dem Verkäufer nicht vorwerfen. Es sind ja keine Mängel, die man kurzzeitig beheben und verschweigen konnte. |
Bei Kauf von privat , keine Garantie . Da Ihr nen ADAC Vertrag genommen habt, Pech gehabt |
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