also für mich hat oberste priorität, dass die scheinwerfer dann rechtens angeschlossen sind, weil in meiner Probezeit das schwere folgen für mich haben könnte --> Führerschein weg
Also rechtlich muss bei angeschaltetem fernlicht abblendlicht und fernlicht leuchten?
PS: Sorry für die dumme Frage, aber woran sehe ich, ob es doppelkammer- oder einkammerscheinwerfer ist?