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| Hilfebietender |
hallo zusammen, ich war gerade beim tüv und habe einen schweren mangel: elktr. leuchtweitenregelung ist nicht vorhanden! jetzt wollte ich dem prüfer klar machen, dass der golf ein reimport aus italien ist und vom werk aus keine lwr verbaut ist. der prüfer meint, ich komme nur die hu wenn ich entweder eine elktr. lwr nachrüste oder im beweisen kann dass das ein reimport ist(zb durch die originalen papiere aus italien, welche ich nicht habe). das witzige ist, dass ich den golf von nem händler habe der ihn von italien geholt hat und auch eine hu in deutschland hat machen lassen und da gabs keine probleme mit der lwr... habe im forum gelesen dass man eine sondergenehmigung vom landratsamt kriegen kann. wie geht sowas? was kostet das? ich hoffe ihr könnt mir helfen!!!! danke | |||
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